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Der Bau von Radspuren wird vorangetrieben

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Autor: Regula Saner

Freiburg Der Bau, die Instandsetzung oder die Korrektur einer Kantonsstrasse soll zwingend auch den Bau eines Radweges oder Radstreifens beinhalten. Dies forderten die beiden Grossräte Edgar Schorderet (CVP) und René Thomet (SP) in einer Motion. Denn das bestehende Strassengesetz sieht den gleichzeitigen Bau von Radwegen oder Radstreifen nur vor, wenn es einem von der kantonalen Planung anerkannten Bedürfnis entspricht. Der Grosse Rat folgte gestern der Ansicht der Motionäre und des Staatsrates, dass die Gesetzesänderung den Bau von Radwegen und Radstreifen beschleunigen würde. Er hiess die Motion mit 76 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen gut. Ausgenommen sind weiterhin Strassenabschnitte, bei denen der Bau von Radwegen und Radstreifen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten technisch zu schwierig oder übermässig teuer ist, oder Abschnitte, in deren Nähe sich bereits eine solche Radverbindung befindet.

Finanzierungsmodus bleibt

Die Kosten der Radwege oder Radstreifen, die im Rahmen einer Kantonsstrasse entstehen, werden wie bisher vom Kanton übernommen. Der Bau von Radwegen, die nicht an eine Strasse grenzen, sind dagegen Sache der Gemeinden. Der Staat beteiligt sich aber daran bis zum Betrag, der für einen Ausbau entlang einer Kantonsstrasse hätte bezahlt werden müssen. Dies entspricht der aktuellen Regelung. Der Grosse Rat lehnte es mit 37 gegen 28 Stimmen ab, dass die Kosten in beiden Fällen voll vom Kanton übernommen werden sollen.

Heute sind erst 0,9 km Radwege und 37,9 km Radstreifen verwirklicht. Laut kantonaler Zweiradplanung sind 4,2 km Radwege, 125,5 km Radstreifen und Sonderstudien entlang von 48 km (hauptsächlich bei Ortsdurchfahrten) vorgesehen.

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