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Der Bau von zwei Rückhaltebecken ist zwingend für den Hochwasserschutz

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: karin aebischer

«Um in Flamatt weitere Hochwasser zu vermeiden, haben wir keine andere Möglichkeit, als hier zwei Rückhaltebecken zu bauen», hielt Jean-Claude Raemy von der Sektion Gewässer des Tiefbauamtes am Informationsabend in Niedermuhren fest. Die Becken sollen 2012 als zweite Etappe des Hochwasserschutzprojektes von Wünnewil-Flamatt im Burggraben zwischen Schmitten und St. Antoni sowie im Schürgraben unterhalb Niedermuhren erstellt werden.

Nur in Flamatt selber Mass-nahmen umzusetzen, sei technisch nicht machbar, da das Gebiet schon zu verbaut sei, um das Wasser umleiten zu können. Auch die Idee eines Stollens von der Chrummatt zur Sense wurde verworfen, da der Bund dieses Vorhaben aufgrund der hohen Kosten nicht subventioniert hätte.

Ein Becken genügt nicht

Mit den beiden Rückhaltebecken will man nun die Defizite bei den Abflusskapazitäten der Taverna in den Griff kriegen. «Zuerst wollten wir nur ein Becken machen, doch damit hätten wir nicht genug Rückhaltevolumen generieren können», erklärte Peter Lehmann von der Firma Triform. Um ein Jahrhundert-Hochwasser aufzufangen, müssen die Becken 400 000 Kubikmeter Wasser speichern können. Alle vier bis fünf Jahre wird es in den Becken eine partielle Aufstauung geben. Man rechnet damit, dass diese 40 000 bis 50 000 m3 Wasser zurückhalten werden.

Die Gemeinde Wünnewil-Flamatt hat die rund 40 Land-eigentümer, Pächter sowie die Vertreter der Gemeinden, welche vom Bau der Rückhaltebecken für insgesamt rund 3,3 Millionen Franken betroffen sind, am Mittwochabend zur Informationsveranstaltung geladen, um den Puls zu fühlen. Der Wünnewiler Bauamtleiter Marius Cotting betonte mehrmals, dass in Bezug auf die Detailplanung nichts in Stein gemeisselt sei und er nach Lösungen suchen wolle, die für die Gemeinde wie auch für die Landbesitzer vertretbar seien.

Viele Gespräche folgen

Rund 30 Betroffene waren denn auch ins Restaurant Sonne gekommen, um ihre Ängste und Wünsche zu äussern oder Fragen zu stellen. So wollte ein Landwirt wissen, wer denn nach einem solchen Ereignis für die Räumungsarbeiten zuständig sei und wie man bei allfälligen Ernteausfällen entschädigt werde. «Dafür gibt es verschiedene Modelle», erklärte Jean-Claude Raemy. So seien zum Beispiel eine Pauschalentschädigung pro Ereignis, eine Schatzung oder auch ein Landabkauf möglich.

«Mit dreieinhalb Hektaren Land vor dem Loch bin ich einer der Hauptbetroffenen. Ich will nicht jedes Mal Existenzängste haben, wenn schwarze Wolken aufziehen», meinte ein besorgter Landeigentümer. Marius Cotting versicherte ihm, dass man im gemeinsamen Gespräch eine saubere Lösung finden werde. Auch Jean-Claude Raemy konnte die Anwesenden beruhigen: «Weil die Becken der Stauanlageverordnung unterstellt sind, sind sie unter kantonaler Aufsicht. Wir werden demnach äusserst pingelig sein, wenn es um die Sicherheit geht.» Denn würden solche Bauten falsch erstellt, könne man damit eine Katastrophe auslösen.

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