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Der Beschäftigungsfonds ist bald leer

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Der Beschäftigungsfonds ist bald leer

Massnahmen für die Ausgesteuerten geraten ins Stocken

Der Beschäftigungsfonds geht zur Neige. Die Gemeinden müssen im kommenden Jahr mit massiven Beitragserhöhungen rechnen. Statt drei Franken pro Kopf könnten 15 bis 20 Franken verlangt werden.

Von MADELEINE JOYE/La Liberté

Das Gerücht, wonach der Beschäftigungsfonds bald leer sein werde, hat sich in den Kreisen, die sich um die ausgesteuerten Arbeitslosen kümmern, rasch verbreitet. Auch der SP-Grossrat René Thomet wandte sich mit einer Anfrage an den Staatsrat. Er hatte festgestellt, dass Ausgesteuerte zwar die Bedingungen für eine kantonale Massnahme erfüllen, die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) jedoch keinen Platz in Qualifizierungsprogrammen anbieten konnte.

Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Der Beschäftigungsfonds ist da, um die Massnahmen zu finanzieren, die es den Arbeitslosen erlauben sollen, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Er wird je zur Hälfte von den Gemeinden und vom Staat gespiesen. Schon Mitte Februar musste jedoch der Staat zwei Millionen Franken nachschiessen. Gemäss Amt für den Arbeitsmarkt, das den Fonds verwaltet, ist diese Situation auf die Zunahme der ausgesteuerten Arbeitslosen zurückzuführen. Vor gut drei Jahren wurden im Kanton rund 500 Ausgesteuerte gezählt. Im Sommer 2003, als die Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes in Kraft trat, kletterte die Zahl auf 880. Im vergangenen Jahr waren es gar 1058.

Der jährliche Beitrag der Gemeinden wurde ursprünglich auf 15 Franken pro Einwohner festgelegt. In den letzten drei Jahren wurde dieser Betrag jedoch auf drei Franken reduziert, da bis Ende 2003 im Fonds über zehn Millionen Franken waren. Ende 2004 blieben aber noch 5,6 Mio. Mit den neuen Beiträgen des Staates und der Gemeinden wuchs er anfangs Januar 2005 auf über sieben Millionen Franken an. Weil aber der Jahresbeitrag des Kantons an den Arbeitslosenversicherungsfonds des Bundes (2,2 Mio.) über den kantonalen Fonds finanziert werden muss und weil die Löhne, die im Rahmen der Qualifizierungsprogramme bezahlt werden müssen, auch diesem Fonds entnommen werden, waren Ende Januar 2005 nur noch drei Millionen Franken darin. Gut 650 000 Franken pro Monat verschlingen die Löhne. Deshalb musste der Staat mit zwei Millionen Franken «einspringen». Im Januar 2005 warteten 70 Personen auf einen freien Platz in einem Qualifizierungsprogramm.

Hätte man aber die Gemeindebeiträge für das Jahr 2005 erhöhen müssen? Nach Worten von Volkswirtschaftsdirektor Michel Pittet sind die Prognosen in diesem Bereich sehr schwierig. Deshalb habe es der Staatsrat vorgezogen, am Kapital zu nagen. Die Rechnung könnte jedoch für das Jahr gesalzen sein: Die Pro-Kopf-Beiträge könnten zwischen 15 und 20 Franken betragen, wenn sich die Wirtschaft nicht rasch und nachhaltig erholt.

Keine Reduktion
der Beschäftigungsmassnahmen

«Der Staatsrat hat nicht die Absicht, die Beschäftigungsmassnahmen zu reduzieren», führt Michel Pittet weiter aus. Die Dauer der Qualifizierungsprogramme wurde jedoch von drei auf einen Monat verkürzt. Und sie können in der Regel auch nicht erneuert werden. Dies bedeutet auch, dass viele nicht ein weiteres Mal Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung geltend machen können und in der Folge auf die Sozialhilfe angewiesen sein werden.

Keine Freude an dieser Situation haben auch die Unternehmen, welche Qualifizierungsprogramme anbieten. Die Mehrheit musste bisher nur zwanzig Prozent der Löhne der Programmteilnehmer selber tragen. In Zukunft müssen sie vermutlich drei Viertel der Kosten übernehmen.

bearbeitet von az/FN

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