Die Schweiz will verhindern, dass islamische Terroristen als Asylsuchende einreisen. Darum hat der Bund nach dem 11. September 2001 eine Regelung eingeführt, die erst jetzt publik wurde. Konkret übergibt das Staatssekretariat für Migration alle Asylanträge und Dossiers von Personen aus bestimmten Staaten an den Nachrichtendienst. Dieser überprüft, ob der Asylsuchende einen terroristischen Hintergrund hat. Der stellvertretende Chef der Bundeskriminalpolizei geht aber nicht davon aus, dass Terroristen systematisch als Asylsuchende in die Schweiz geschleust werden. gr/BZ
Bericht Seite 16