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Der Bund zieht eine englische Uni dem Institut für Föderalismus vor

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Seit Jahren hat das Institut für Föderalismus der Universität Freiburg für die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) Dienstleistungen erbracht: Weiterbildung, Sommer-Universität, Empfang von internationalen Delegationen und Gastforschenden. Damit ist nun fertig. Das Institut wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nicht mehr berücksichtigt; den Auftrag führt ab 2017 die University of Sussex in Brighton aus.

Am 12. November antwortete die Deza dem Freiburger Institut, man habe die Offerte studiert und könne keinen positiven Bescheid geben. In der Antwort, welche den FN vorliegt, schreibt die Deza, der Bieter müsse einen Jahresumsatz von mindestens 1 Million Franken über die letzten drei Jahre generiert haben, um das Mandat erfüllen zu können. Das Freiburger Institut hatte 2013 einen Umsatz von 1,118 Millionen Franken, 2014 und 2015 aber nur noch 873 000 respektive 883 000 Franken generiert.

«Das ist eine sehr formalistische Betrachtungsweise», sagt Peter Hänni, Professor und Direktor am Institut für Föderalismus. Als Ansprechpartner für die Deza sei die Universität Freiburg im Vordergrund gestanden; diese erreiche den Umsatz spielend. «Wenn unser langjähriger Partner sagt, wir erreichen den Umsatz nicht, dann ist das ein Verstoss gegen Treu und Glauben.»

Fünf Stellen betroffen

Für das Institut ist es selbstverständlich, die jahrelange Zusammenarbeit weiterzuführen. «Wir haben einfach die Jahresberichte des Instituts mit dem Dossier eingereicht. Das war eine Unachtsamkeit.»

Eine Unachtsamkeit, die kaum mehr rückgängig gemacht werden kann. Das Institut für Föderalismus hat zwar verlangt, den Evaluationsentscheid nochmals zu prüfen, doch die Deza schrieb zurück: «Das Beschaffungsrecht lässt hier leider keinen Spielraum zu.» Für die vorliegende Dienstleistung bestehe keine Beschwerdemöglichkeit.

Hänni sagt, dass man rechtlich höchstens eine erneute Teilnahme am Verfahren erzwingen könnte, nicht aber den Zuschlag für den Auftrag. Das Rektorat habe deshalb auf eine Beschwerde verzichtet, der Institutsrat beschloss aber, auf den Vergabeentscheid politisch zu reagieren. So hat Ständerat Beat Vonlanthen (CVP) am Dienstag eine Interpellation eingereicht (siehe Kasten).

«Es kann doch nicht sein, dass die einzige schweizerische Institution in diesem Bereich den Auftrag an eine Institution verliert, die nicht mal in einem föderalistischen Land zu Hause ist», sagt Hänni.

Gemäss Peter Hänni begann die Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Föderalismus und dem Deza unter dessen damaligem Direktor Walter Fust. Die Mandate galten jeweils für drei Jahre. Fusts Nachfolger Martin Dahinden regelte das Freiburger Mandat neu durch einen Subventionsvertrag. Die Leistungen des Instituts machten ungefähr 600 000 Franken im Jahr aus. Unter dem neuen Deza-Direktor Manuel Sager wird das Mandat für den Bereich «Democratisation, Decentralisation, Local Governance» nun im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschrieben. Das Mandat erstreckt sich neu über Perioden zu vier Jahren, das Aufgabengebiet wird etwas erweitert, und der jährliche Umfang macht ungefähr 1 Millionen Franken aus. Das Freiburger Institut hat deshalb in die Offerte auch Leistungen des Demokratiezentrums Aarau und der ETH Zürich einbezogen.

Mit dem Wegfall dieses Mandats fallen dem Institut für Föderalismus auch Einnahmen weg. Wie Hänni sagt, fällt ab 1. Januar eine Stelle weg, weitere Anstellungen wurden befristet, und neue Stellen kommen nun nicht: «Insgesamt sind rund fünf Stellen betroffen.» Immerhin werde die Existenz des Instituts nicht infrage gestellt: «Wir haben durch den Bund und die Kantone weiterhin Mandate, so dass wir handlungsfähig bleiben.»

Ständerat

Beat Vonlanthen fordert den Bundesrat zum Eingreifen auf

Das Freiburger Institut für Föderalismus sei ein «weltweit anerkanntes Kompetenzzentrum in Föderalismusfragen» – dies schreibt der Freiburger CVP-Ständerat Beat Vonlanthen in einer Interpellation an den Bundesrat. Wenn nun das Institut aus einem Selektionsprozess für ein mehrjähriges Mandat ausgeschlossen wird, weil die erforderlichen Umsätze in zwei von drei Jahren nicht erreicht wurden, so sei dies eine offensichtlich falsche Beurteilung der Rahmenbedingungen und ein Schlag ins Gesicht der Schweizer Wissenschaft. Es sei klar, dass das Institut vertraglicher Partner der Universität Freiburg sei und als solcher die Anforderungen erfülle. Wenn nun das Mandat an die University of Sussex gehe, so habe das für das Institut für Föderalismus weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Es untergrabe auch das Image des weltweit renommierten Instituts.

Der Entscheid der Deza sei rechtlich nicht nachvollziehbar, schreibt Vonlanthen an den Bundesrat. Die Schweiz verfüge beim Föderalismus und der direkten Demokratie über eine Unique Selling Proposition: Ausländische Partner suchen nach Expertenwissen und praktischen Erfahrungen schweizerischer Institutionen.

Vonlanthen fragt deshalb den Bundesrat, ob er die Auffassung eines ungerechtfertigten Selektionsprozesses teile. Er will auch wissen, wie der Entscheid angesichts der bundesrätlichen Botschaft über internationale Zusammenarbeit zu rechtfertigen sei. Schliesslich fragt er, ob der Bundesrat bereit sei, die Deza anzuweisen, auf ihren Entscheid zurückzukommen.

uh

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