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Der Bundesrat könnte Bügeleisen verbieten – warum der Staatsrat dagegen ist

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Wird genügend Strom gespart, wenn Bügeleisen nicht mehr verwendet werden? Der Staatsrat zeigt sich skeptisch. Anlässlich einer Vernehmlassung äussert er sich zu den geplanten Verboten und Sparmassnahmen.

Mit Sparappellen, Verboten, Kontingentierungen und Netzabschaltungen will der Bundesrat auf eine mögliche Strommangellage reagieren. Im Rahmen einer verkürzten Vernehmlassung hat der Staatsrat diese Vorschläge und Ideen nun geprüft.

In seiner Antwort an den Bundesrat fordert er, dass die Bundesbehörden genaue und zuverlässige Kriterien für die Auslösung der verschiedenen Eskalationsstufen festlegen. Der Staatsrat erwartet weiter, dass Kommunikationsmittel in den drei Amtssprachen sowie in Englisch erarbeitet werden.

Auch fordert die Kantonsregierung den Bundesrat auf, unverzüglich einen Annäherungsprozess mit der Europäischen Union einzuleiten, um so das Risiko eines künftigen Energieengpasses zu verringern. Die EU strebe eine engere Zusammenarbeit und die Anwendung gemeinsamer Regeln an, beispielsweise eine gemeinsame Energiebeschaffung auf europäischer Ebene. «Aufgrund des fehlenden bilateralen Stromabkommens ist die Schweiz von diesem Prozess der Energieintegration ausgeschlossen. Wenn diese Situation anhält, kann es in den kommenden Wintern zu spürbaren Auswirkungen kommen», warnt der Staatsrat.

Trockner muss verwendet werden

Ebenfalls äussert sich die Kantonsregierung zu den möglichen Einschränkungen und Verboten. Der Bundesrat sieht in der Eskalationsstufe 2 vor, dass Privatpersonen Wäschetrockner und Bügeleisen nicht mehr verwenden dürfen. «Die Massnahmen der Stufe 2, die sich an Haushalte richten, müssen von der Öffentlichkeit leicht verstanden werden und weit genug gefasst sein, um einen wesentlichen Effekt auf das Sparziel zu haben», so der Staatsrat. Er gibt zu bedenken, dass der Energieverbrauch dieser Geräte nicht besonders hoch zu sein scheine. In einigen Mietshäusern sei die Nutzung der Waschküche auf Zeitfenster beschränkt, was dazu führe, dass der Trockner zum Trocknen der Wäsche verwendet werden müsse. Darum lehne er dieses Verbot ab.

Die zweite Eskalationsstufe sieht ebenfalls vor, dass öffentlich zugängliche Räume auf höchstens 19 Grad Celsius geheizt werden dürfen, wenn dafür Elektroheizungen oder die elektrisch betriebenen Wärmepumpen genutzt werden. Der Staatsrat möchte diese Vorgabe vereinheitlichen. Denn die Senkung der Temperatur ausschliesslich in Räumen, die mit elektrischen Wärmequellen beheizt werden, werde die Bevölkerung nicht verstehen. «Die Senkung der Temperatur in allen beheizten Räumen wird den Druck auf die Energieträger im Allgemeinen und somit auch auf die Elektrizität verringern.»

Wasserverbrauch einschränken

Als zusätzliche Sparmassnahme schlägt der Staatsrat vor, Einschränkungen zu erlassen für Geräte, die viel Wasser verbrauchen. «Falls die Stromkontingentierung für Kläranlagen beibehalten wird, ermöglicht dieser Vorschlag, die Zufuhr von zu reinigendem Wasser zu begrenzen», so die Begründung zu diesem Vorschlag der Kantonsregierung.

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