Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Bundesrat senkt den BVG-Mindestzinssatz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

BERN Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung der Mehrheit der beratenden Eidgenössischen BVG-Kommission. Diese hatte sich im September rasch auf 2 Prozent verständigt. Die Gewerkschaften verlangten 2,25 Prozent, während der Arbeitgeberverband für 1,75 Prozent plädierte. Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Die Kassen können die Sparkapitalien der Versicherten höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen. Seit Anfang 2008 liegt der BVG-Mindestzinssatz bei 2,75 Prozent. sda

Bericht Seite 23

Meistgelesen

Mehr zum Thema