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Der Dachs und die Strafjustiz

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«Autounfall wegen Dachs: Lenkerin wird zu Busse verurteilt» FN vom 28. November

 

 Eine Frau wurde gebüsst, weil sie auf der Autobahn einem Dachs ausweichen wollte, das Lenkrad herumriss, die Herrschaft über das Fahrzeug verlor, eine Böschung hinauffuhr und den Wildzaun durchbrach. Das Auto überschlug sich, erlitt grossen Schaden und die Fahrerin wurde–zum Glück nur leicht–verletzt. Die Staatsanwaltschaft meinte, man müsse immer mit Hindernissen wie flüchtenden Wildtieren rechnen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen, um ihnen ausweichen zu können. Dachse auf Strassen seien kein aussergewöhnlicher Fall. Zwar kann sich eine solche Sichtweise auf die Praxis des Bundesgerichts stützen. Danach muss man beispielsweise nachts, wenn die Fahrbahn ausschliesslich durch die Scheinwerfer des Fahrzeugs beleuchtet wird, innerhalb ihrer Reichweite anhalten können, auch wenn Abblendlicht geboten ist. Die Frau muss nun zunächst Kosten von rund 750 Franken bezahlen (Busse und Gebühren). Wenn sie den Dachs durch ihr Ausweichen nicht überfuhr und nur eine Teilkaskoversicherung hat, riskiert sie sogar, dass sie den Schaden am Auto selber bezahlen muss. Offen ist, ob die Administrativbehörden den Führerausweisentzug verfügen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie lebensfremd die Strafjustiz ab und zu entscheidet. Mit einer etwas grosszügigen Auslegung der einschlägigen Bestimmungen hätte man wohl eine Lösung finden können, die dem gesunden Menschenverstand besser entspricht. So kann gemäss SVG in besonders leichten Fällen der Fahrlässigkeit (wenn man sie schon bejaht) von Strafe Umgang genommen werden. Und nach Strafgesetzbuch ist eine Strafbefreiung möglich, wenn Schuld und Tatfolgen gering sind sowie dann, wenn der Täter durch die unmittelbaren Folgen einer Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen wäre. Diese Bestimmungen werden heute in solchen Fällen zu restriktiv ausgelegt.

«Es ist immer wieder erstaunlich, wie lebensfremd die Strafjustiz ab und zu entscheidet.»

 

«Mit einer etwas grosszügigen Auslegung der Bestimmungen hätte man wohl eine Lösung finden können, die dem gesunden Menschenverstand besser entspricht.»

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