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Der Drohung für schuldig befunden

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Streitigkeiten in Greng und Anschuldigungen sorgten im vergangenen Jahr für Schlagzeilen. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen hatte auch ein Mann gegen einen anderen Drohungen ausgesprochen. Letzterer zeigte das an, weshalb die Staatsanwaltschaft kürzlich einen Strafbefehl ausstellte. Konkret habe der Beschuldigte gedroht, den anderen Mann zu erschiessen, falls er es gewesen sei, der das Oberamt des Seebezirks aufgefordert hatte zu prüfen, zu welcher Gemeinde seine Liegenschaft gehört. Der Bedrohte sei dadurch in Angst versetzt worden, geht aus dem Strafbefehl hervor. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Beschuldigte ausserdem auch zu Drittpersonen gesagt hatte, er werde die Person, die ihn verpfiffen habe, erschiessen.

Bedingte Strafe

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat nun den Beschuldigten wegen Drohung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Der bedingte Strafvollzug wird mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt. Zudem muss der Mann die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 355 Franken übernehmen, so die Angaben im Strafbefehl.

emu/jmw

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