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Der ehemalige Gemeindekassier von Belfaux fordert vom Kantonsgericht eine Strafmilderung

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Gestern äusserten sich am Kantonsgericht erstmals Verteidigung sowie Staatsanwaltschaft zum Fall des Ex-Kassiers von Belfaux.

Wollte das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg ein Exempel statuieren, als es den ehemaligen Gemeindekassier von Belfaux 2021 zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilte, weil er in 15 Jahren fast 6 Millionen Franken aus der Gemeindekasse abgezweigt hatte? Für André Clerc, den Verteidiger des ehemaligen Beamten, ist die gegen seinen Mandanten verhängte Strafe viel zu hart. Und das von den Richtern gegen ihn festgesetzte Urteil berücksichtige zu wenig die Fehler der Gemeindeverantwortlichen, die ihren Untergebenen nicht ausreichend in seinem Tun kontrollierten. Und das, obwohl es ab 2014 zahlreiche Indizien gab, die 2018 zur Erstellung eines Gutachtens führten, aus dem der Ex-Kassier – der zugab, 2017 4000 Franken pro Tag ausgegeben zu haben – jedoch unbeschadet hervorging.

«Untragbare Leichtfertigkeit»

Clerc beantragte deshalb gestern vor dem Kantonsgericht eine erhebliche Strafmilderung und bat die Richter, seinen Mandanten zu viereinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen. Da der Mann seit drei Jahren inhaftiert ist, würde ihm dies ermöglichen, schnell eine bedingte Entlassung zu beantragen, da er dann zwei Drittel seiner Strafe verbüsst hätte. Der Anwalt beantragte auch die Aufhebung der gerichtlichen Beschlagnahmung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien. Der 53-jährige ehemalige Beamte ist formell immer noch Eigentümer einer grossen Wohnung in Villars-sur-Glâne sowie zweier weiterer Wohnungen in Spanien und Brasilien, die er gemeinsam mit seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau besitzt. Er gab gestern an, diese zum Verkauf anbieten zu wollen, um einen Teil des Schuldenbergs, den er in Belfaux hinterlassen hatte, zurückzahlen zu können.

Rechtsanwalt Clerc beschrieb seinen Mandanten als ruinierten Mann, der seine Angehörigen mit in den Abgrund gerissen habe. Seine Frau, Mutter von fünf Kindern, versicherte, dass sie heute mit einem kleinen Gehalt auskommen muss. Sie forderte die Aufhebung der Zwangsverwaltung eines Bankkontos im Wert von 37 000 Franken. «Er hat mehr Schulden gemacht als alles, was ihm gehört, und mehr als alles, was ihm jemals gehören wird», fasste der Anwalt zusammen. Seine Schuld sei zwar unbestritten, sagte Clerc. Doch dürfe man seiner Meinung nach die «untragbare Leichtfertigkeit» nicht ausser acht lassen, die die Verantwortlichen der Gemeinde an den Tag gelegt hätten, sodass der Ex-Kassier unter dem Vorwand, «Vorauszahlungen für die Kirchensteuer» zu leisten, über 200 Bargeldabhebungen vornehmen konnte. Er zitierte einen Bericht des Oberamts des Saanebezirks vom Dezember 2021 und erinnerte daran, dass sein Mandant bei einer Gelegenheit im Jahr 2017 innerhalb von vier Tagen 75 000 Franken abgehoben hatte. Wie konnte das nur unbemerkt bleiben?

«Schamlosigkeit»

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli Lisibach und der Anwalt der Gemeinde Belfaux, Alexis Overney, entgegneten, dass er das Vertrauen seiner Arbeitgeber gewonnen und missbraucht habe. Erstere beschrieb, wie der Beschwerdeführer seine Befugnisse überschritten hatte, indem er direkt mit einer Bank des Ortes über die Gewährung eines Kredits von 10 Millionen für den Bau eines Schulgebäudes verhandelte, gefolgt von zwei Überweisungen vom Baukonto auf das Konto der Gemeinde, um ein finanzielles Loch zu stopfen, für das er selbst gesorgt habe. Selbst wenn die Gemeindebehörden, die Rechnungsprüfer oder die Bank Fehler gemacht hätten, rechtfertige dies keine Milde, argumentierte die Staatsanwältin. «Er hat diese Schwächen über Jahre hinweg erkannt und ausgenutzt», schloss sie.

Overney kritisierte die «Schamlosigkeit» des Beschwerdeführers, der verlange, dass ihm Güter zurückgegeben werden, deren Verkauf nicht einmal 10 Prozent seiner Veruntreuung abdecken würde. Letztendlich müssten die Steuerzahler von Belfaux die Schulden mit ihren Steuern begleichen. Er erinnerte zudem daran, dass der Mann bis heute keinen Rappen zurückgezahlt hat und dass es bis heute unmöglich war, mehr als die Hälfte der veruntreuten Summe zu finden. Was hat er damit gemacht? Diese Frage, die bereits in erster Instanz gestellt wurde, bleibt offen.

Die Urteilsverkündung im vorliegenden Fall wird voraussichtlich am Freitag erfolgen.

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