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Der Erosion soll vorgebeugt werden

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Konzept basiert auf Beratung und Anreiz

Festgestellt werden die Schäden von örtlichen Landwirtschaftsverantwortlichen in den 140 im Flachland gelegenen Gemeinden. Entdecken sie einen Fall von Erosion, wird dieser vom Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve (LIG) untersucht. Dieses macht dem betreffenden Landwirt angemessene Vorschläge, wie einer Antwort des Staatsrates auf ein Postulat der Grossräte Michel Losey (SVP, Sévaz) und Albert Bachmann (FDP, Estavayer) entnommen werden kann.

Weder Zwangs- noch Strafmassnahmen

Der Staatsrat ist sich bewusst, dass gewisse Fälle von Erosion auf aussergewöhnliche und unvorhersehbare Phänomene zurückzuführen sind, wie das schlechte Wetter in diesem Frühling. Er zweifelt auch nicht daran, dass die Landwirte ihr Bestes geben. Unter Berücksichtigung dieser Umstände gibt er zu verstehen, dass das Konzept weder Zwangs- noch Strafmassnahmen vorsehe, sondern vielmehr auf Beratung und Anreiz basiere. «Die örtlichen Landwirtschaftsverantwortlichen sind somit keine Polizisten, die ihre Berufskollegen denunzieren, wie dies im Postulat heisst. Sie weisen vielmehr auf Situationen hin, wo die Massnahmen zur Erosionsvorbeugung verbessert werden müssen», hält der Staatsrat fest.

Hilfeleistung ist das Ziel

«Das Ziel der Massnahmen, die sich aus dem Konzept ergeben, besteht in erster Linie darin, den Landwirten Hilfe bei der Einhaltung der ÖLN-Anforderungen (ökologischer Leistungsnachweis) im Bereich Bodenschutz anzubieten», fügt er bei.

Noch keine Kürzung von Direktzahlungen

Der Antwort der Freiburger Regierung ist weiter zu entnehmen, dass eine Kürzung von Direktzahlungen nur als äusserste Massnahme vorgesehen sei, d. h. wenn der mehrjährige Bewirtschaftungsplan nicht eingehalten werde. Ein solcher Plan werde bei bedeutenden und wiederholten Fällen von Erosion auf der gleichen Parzelle verlangt. Bisher hätte nur ein Bewirtschaftungsplan erstellt werden müssen. Kürzungen von Direktzahlungen mussten bis jetzt noch keine vorgenommen werden.

Die Forderungen

Mit ihrem Postulat möchten die beiden Grossräte erreichen, dass die bisherige Arbeit, die im Bereich Bodenschutz geleistet wurde, überprüft werde. Sie möchten auch wissen, welche Anstrengungen die anderen Berufskreise in diesem Bereich unternommen und welche Ergebnisse sämtliche von mehr als zehn Jahren ergriffenen Massnahmen gebracht haben.

Ablehnung des Postulates empfohlen

Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat jedoch, dieses Postulat abzulehnen. Seiner Ansicht nach wäre der Arbeitsaufwand zu gross. Zudem werde demnächst ein Umweltbericht veröffentlicht, in welchem das Amt für Umwelt Bilanz über den Stand der Erosion und die Massnahmen, die von den verschiedenen Berufskreisen in den letzten Jahren ergriffen worden seien, zieht. Schliesslich weist er darauf hin, dass die Landwirte im Hinblick auf die Förderung von Anbaumethoden weiterhin informiert und beraten werden. az

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