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Der Ex-Gemeinderat von Avry will entschädigt werden

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Der Ex-Gemeinderat von Avry
will entschädigt werden

Der ehemalige Gemeinderat von Avry-sur-Matran Jean-Pierre Python verlangt 236 900 Franken Entschädigung. Aufgrund von falschen Anschuldigungen waren gegen ihn eine Administrativ- und eine Strafuntersuchung eröffnet worden.

Von CLAUDINE DUBOIS/La Liberté

Neues Kapitel in der Geschichte des ehemaligen Gemeinderates von Avry. Jean-Pierre Python, gegen den auf Initiative des damaligen Syndics und von Gemeinderäten der «Entente» Untersuchungen eingeleitet wurden, verlangt finanzielle Entschädigung.

«Die Gemeinde Avry ist gezwungen, Jean-Pierre Python eine Entschädigung in der Höhe von 236 900 Franken zu entrichten, weil gegen seine Person aufgrund von Vorurteilen ein Administrativ- und ein Strafverfahren eröffnet wurden», hielt er in einem Schreiben an den Gemeinderat Avrys vom 10. Januar fest.

Vorwürfe nicht haltbar

Er stützt sich dabei auf Rapporte des Oberamtmannes und des Staatsrates und bezieht sich auf die Zeit vor den Wahlen 2001. Damals hatte der damalige Gemeinderat einen Brief an die kantonale Direktion der Institutionen gerichtet, in welchem sich die Exekutive besorgt zeigt über diese Kandidatur. In seiner Sitzung vom 19. März 2001 hat der Gemeinderat von Avry beschlossen, die Räumlichkeiten und Schränke, die persönliches Material enthalten, zu schliessen.

Als dann noch der Syndic und einige Gemeinderats-Mitglieder den Verdacht äusserten, Python habe das Amtsgeheimnis verletzt und in Bezug auf die Industriezone falsch gehandelt, wurde vom Oberamtmann eine Untersuchung eingeleitet. Dies hatte anschliessend zur Folge, dass der gesamte Gemeinderat während der Untersuchung des Amtes enthoben wurde.

Schliesslich, schrieb Python, haben sich die Verdachtsmomente nicht erhärtet und das Verfahren wurde eingestellt. Weil er sich aber mit Anschuldigungen konfrontiert sah, hat er einen Anwalt genommen, dessen Honorar sich auf über 42 000
Franken beläuft. Der ehemalige Gemeinderat beziffert seinen persönlichen Zeitaufwand auf 35 000 Franken. Gleichzeitig macht der Garagist geltend, dass sich die ganze Affäre auch negativ auf seinen Umsatz ausgewirkt hat. Aufgrund von Vergleichszahlen im 2001 schätzt er den Ausfall auf 109 000 Franken. Zudem verlangt er 50 000 Franken Genugtuung.
Der neue Gemeinderat hat das Schreiben an die Versicherung weitergeleitet. Gleichzeitig wurde die Meinung der Direktion der Institutionen eingeholt, bestätigt Syndic Benoît Piller. Die Gemeinde hat sechs Monate, um sich dazu zu äussern.

Sechs ehemalige Gemeinderäte haben vom Staatsrat 10 000 Franken verlangt. Dieser hat im Januar negativ geantwortet. «Bisher haben wir nichts mehr gehört», sagte der zuständige Staatsrat Pascal Corminboeuf.
bearbeitet von jlb/FN

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