Wie die FN in Erfahrung brachten, zieht die Firma Buess das Kantonsgerichtsurteil vom 19. April weiter vor Bundesgericht. Das Kantonsgericht hatte die Beschwerden gegen den Standort der Firma Buess AG im Merlachfeld in Murten gutgeheissen: Die Steinbearbeitung ist laut Urteil kein stilles Gewerbe und deshalb nicht zonenkonform.
Bereits 2010 hatten sieben Anwohner Einsprache erhoben, als die Firma Buess mit ihrem Geschäft von der Alten Freiburgstrasse ins Merlachfeld umziehen wollte. Das Oberamt des Seebezirks hatte die Einsprachen jedoch abgelehnt und der Buess AG 2011 die Baubewilligung erteilt. Das Oberamt verpflichtete die Firma jedoch dazu, gewisse Auflagen einzuhalten. emu/hs