Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Fall Buess kommt vor das Bundesgericht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wie die FN in Erfahrung brachten, zieht die Firma Buess das Kantonsgerichtsurteil vom 19. April weiter vor Bundesgericht. Das Kantonsgericht hatte die Beschwerden gegen den Standort der Firma Buess AG im Merlachfeld in Murten gutgeheissen: Die Steinbearbeitung ist laut Urteil kein stilles Gewerbe und deshalb nicht zonenkonform.

Bereits 2010 hatten sieben Anwohner Einsprache erhoben, als die Firma Buess mit ihrem Geschäft von der Alten Freiburgstrasse ins Merlachfeld umziehen wollte. Das Oberamt des Seebezirks hatte die Einsprachen jedoch abgelehnt und der Buess AG 2011 die Baubewilligung erteilt. Das Oberamt verpflichtete die Firma jedoch dazu, gewisse Auflagen einzuhalten. emu/hs

Meistgelesen

Mehr zum Thema