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Der Freiburger Staatsrat vereinfacht die Corona-Hilfen

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Der Kanton übernimmt während der Schliessung der Restaurants ihre Mietkosten und einen Teil der Umsatzeinbussen.
Alain Wicht/a

Am Freitag tritt im Kanton Freiburg eine neue Härtefallhilfe für Unternehmen in der Corona-Krise in Kraft. Diese vereint die bisherigen Hilfsmassnahmen. Für die Härtefälle stehen bis zu 54 Millionen Franken zur Verfügung.

Aus drei mach eins: Bisher bestand die Hilfe des Kantons Freiburg für Unternehmen in der Corona-Krise im Wesentlichen aus Beiträgen auf Basis der Miet- beziehungsweise Hypothekarzinsen, einer Kompensation des Umsatzausfalls von Restaurants, Bars und Diskotheken sowie einer Härtefallverordnung.

Ab Freitag wird es nur noch eine einzige Härtefallverordnung geben. Diese fasst die bisherigen Hilfen zusammen und unterscheidet zwischen einem ordentlichen und einem erleichterten Verfahren.

Kanton übernimmt Fixkosten

Staatsrat Olivier Curty (CVP) stellte die Neuerungen am Mittwoch vor. Das ordentliche Verfahren des neuen Systems für Härtefälle sei vorgesehen für Betriebe, die in den vergangenen zwölf Monaten einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Der Kanton übernehme einen Teil der Fixkosten des jeweiligen Unternehmens im Verhältnis zum Umsatzrückgang. Zu den Fixkosten gehören Löhne, teilweise Vertretungs- und Werbekosten sowie Betriebskosten, wie Miete und Strom.

Die Hilfe sei gedeckelt auf 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018/2019 beziehungsweise 750’000 Franken. In der bisherigen Regelung habe die Obergrenze bei zehn Prozent beziehungsweise 500’000 Franken gelegen. Die Gesuche im ordentlichen Verfahren können bis am 30. September gestellt werden.

Hilfe bis 1,5 Millionen Franken

Das erleichterte Verfahren richte sich an Unternehmen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen waren. Der Kanton übernehme für die Dauer der Schliessung den Mietzins sowie einen Teil der Umsatzeinbusse. Bei Betrieben in der Gastronomie werde die Umsatzeinbusse zu 20 Prozent übernommen, im Bereich Sport, Unterhaltung und Erholung seien es 15 Prozent, im Detailhandel 7,5 Prozent und in anderen Branchen zehn Prozent.

Auch hier gelte eine Obergrenze von 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018/2019 beziehungsweise 750’000 Franken. Eine Erhöhung auf 1,5 Millionen Franken sei möglich, wenn sich der Eigentümer oder Fremdkapitalgeber sich hälftig, also mit 750’000 Franken, beteiligen. Die Frist für Gesuche im erleichterten Verfahren ende am 30. Juni.

Unternehmen werden kontaktiert

Für die Wirtschaftshilfe gelte die Devise «Einfachheit und Schnelligkeit», sagte Olivier Curty. Deshalb erhalten Unternehmen im erleichterten Verfahren direkt eine Anzahlung von 130 Prozent des Mietzinses, um so rasch über flüssige Mittel zu verfügen. Betriebe, die bereits ein Gesuch für die Massnahme zugunsten der Gastrobranche oder für jene zu den Miet- oder Hypothekarzinsen gestellt haben, sollen laut Pascal Krattinger von der Volkswirtschaftsdirektion abwarten. Sie müssen kein neues Gesuch einreichen. Stattdessen werde die Direktion mit ihnen Kontakt aufnehmen und mitteilen, welche zusätzlichen Dokumente benötigt werden.

Der Kanton werde die Gesuche der alten Härtefallhilfe, für die bereits Beiträge berechnet wurden, von sich aus überarbeiten. In den meisten Fällen werden die ausgezahlten Beträge erhöht, so Pascal Krattinger. Unternehmen, die bisher noch keine Unterstützung beantragt haben, und sowohl für das ordentliche wie auch das erleichterte Verfahren in Frage kommen, sollen letzteres wählen. Denn im erleichterten Verfahren benötige es weniger Unterlagen.

Laut Staatsrat Georges Godel (CVP) stehen für die Härtefallhilfe 54 Millionen Franken zur Verfügung, gemeinsam finanziert von Kanton und Bund. Der genaue Verteilschlüssel müsse noch auf Bundesebene festgelegt werden. Eine Erhöhung auf 130 Millionen Franken sei möglich, wenn das Parlament in Bern den Plänen des Bundesrates zustimmt und die derzeit bereitgestellten 2,5 Milliarden Franken auf 5 Milliarden anhebt.

Mehr als 40’000 Arbeitnehmende in Kurzarbeit

Von einer bedeutenden Zunahme der Stellensuchenden spricht der Freiburger Staatsrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss der Grossräte André Schoenenweid (CVP, Freiburg) und Hubert Dafflon (CVP, Grolley). Die Zahl der Stellensuchenden habe mit 10’597 Personen Ende Dezember die symbolische 10’000-er-Grenze überschritten. Gegenüber der Vorjahresperiode sei das ein Plus von 2’322 Personen beziehungsweise 28 Prozent.

Zudem sei die Arbeitslosenquote im Dezember auf 3,8 Prozent gestiegen. Das entspreche 6’548 Personen und einer Zunahme um 33 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Zwischen Februar und November sei die Zahl der jungen Arbeitslosen von 522 auf 761 Personen (ein Plus von 45,8 Prozent) und die Zahl der Langzeitarbeitslosen von 582 auf 987 Personen (ein Plus von 70 Prozent) angestiegen.

Wie bei der Finanzkrise von 2008/2009 habe sich die Kurzarbeit als wirkungsvoll erwiesen, um Massenentlassungen infolge des Konjunktureinbruchs zu vermeiden, so der Staatsrat. Sie sei das Hauptinstrument, um die Arbeitsplätze in den Unternehmen zu erhalten, welche ihre Tätigkeit reduzieren mussten. Der Höchststand sei im April 2020 erreicht worden, als 5’101 Unternehmen und 41’787 Arbeitnehmende von Kurzarbeit betroffen waren.

Bei den Konkursen gebe es bislang keine Zunahme: 468 Konkurse seien es 2018 gewesen, 435 im Jahr 2019 und schliesslich 426 im vergangenen Jahr. «Trotz dieser scheinbar ermutigenden Entwicklung hält es der Staatsrat für verfrüht, eine Bilanz über die Auswirkung der Krise auf die Liquidität der Unternehmen und ihre mittelfristigen Überlebenschancen zu ziehen.» Der Staatsrat befürchtet eine dauerhafte Schwächung der Branchen, die am stärksten von den Gesundheitsmassnahmen betroffen sind. Er nennt den Tourismus, das Gastgewerbe, die Kultur und die Freizeitbranche. jmw

Hebeleffekte von über 30 Millionen Franken

Wie reagieren der Kanton Freiburg und der Bund auf die Wirtschaftskrise, welche durch die Pandemie ausgelöst wurde: Das zeigt der Staatsrat auf in seiner kürzlich publizierten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss der Grossräte André Schoenenweid (CVP, Freiburg) und Hubert Dafflon (CVP, Grolley). Darin schreibt er, dass bis am 29. Januar über 46 Millionen Franken im Rahmen der Massnahmen zugunsten der Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbezahlt worden seien. Zudem stünden weitere zehn Millionen Franken kurz vor der Auszahlung.

Über 850 Gesuche seien eingegangen von Unternehmen, die in der zweiten Pandemiewelle schliessen mussten, so die aktuellen Zahlen, welche Staatsrat Olivier Curty (FDP) an der Medienkonferenz am Mittwoch präsentierte. Diese Unternehmen hätten total rund sieben Millionen Franken auf Basis ihrer Miet- und Hypothekarzinsen zugesichert bekommen. Restaurants, Bars und Diskotheken erhalten branchenspezifisch eine Kompensation für ihren Umsatzausfall. Mehr als 500 Gesuche seien hierfür eingegangen. Der zugesicherte Betrag belaufe sich auf vier Millionen Franken. Für die bisherige Härtefallhilfe seien mehr als 315 Gesuche gestellt und über eine Million Franken zugesichert worden.

Erlassene Mietzinsen

Einige Massnahmen hätten eine grosse Hebelwirkung hervorgerufen, so der Staatsrat. Die Massnahme «Kariyon 1 und 2» zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft hätten es ermöglicht, zu den vom Kanton dafür zugesicherten sechs Millionen Franken zusätzliche 26 Millionen Franken in die Wirtschaft einzuschiessen. Bei den Beiträgen des Kantons an die Geschäftsmieten betrage der Hebeleffekt etwas mehr als 4,7 Millionen Franken. Dieser Betrag entspreche den Mietzinsen, welche die Immobilieneigentümer ihren Mietern erlassen hatten. Das sei im Übrigen eine Bedingung gewesen, um Beiträge des Kantons zu erhalten.

Die ausgezahlten Entschädigungen für Kurzarbeit und Erwerbsausfall, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, belaufen sich laut dem Staatsrat im Kanton Freiburg auf über 300 Millionen Franken für das vergangene Jahr. Zu diesem Betrag kämen die Covid-19-Kredite des Bundes, die für den Kanton Freiburg auf 608 Millionen Franken geschätzt werden, hinzu.

Bezüglich der branchenspezifischen Massnahmen habe der Staatsrat einen Betrag von sechs Millionen Franken für die Unterstützung des Tourismussektors bereitgestellt. Davon seien 4,4 Millionen Franken bereits zugesichert worden. Im Rahmen eines Bundesprogramms, dem sich der Kanton Freiburg angeschlossen hat, sei ein Rahmenkredit von 4,7 Millionen Franken bewilligt, um Unternehmen und Akteure im Freiburger Kulturbereich zu unterstützen. Der Bund habe den gleichen Betrag beigesteuert. Dieser Globalbetrag sei im Rahmen des Plans zur Wiederankurbelung der Wirtschaft um zusätzliche 4,4 Millionen Franken erhöht worden. jmw

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