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Der Freiburger Staatsrat wird zu rascherem Handeln aufgefordert

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Autor: walter buchs

bulle Staatsratspräsident Claude Lässer hat kürzlich vom Initiativkomitee gegen Passivrauchen einen Brief erhalten, in dem die Initianten ihre Beunruhigung betreffend die Inkraftsetzung des Rauchverbotes in öffentlich zugänglichen Räumen zum Ausdruck bringen. Sie machen darauf aufmerksam, dass der Staatsrat aus Respekt vor dem Volkswillen für eine rasche und uneingeschränkte Umsetzung verantwortlich ist.

An der letzten Sitzung des vergangenen Jahres hatte der Staatsrat beschlossen, das revidierte Gesundheitsgesetz auf den 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen (FN vom 6. Januar 2009). Eine Ausnahme bilden die öffentlichen Gaststätten. Hier soll die Revision erst nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten, also auf den 1. Januar 2010 rechtskräftig werden.

Umsetzung in einem Schritt

Auch die Kantone Tessin und Solothurn, die Pioniere in Sachen Rauchverbot, hatten dieses in zwei Etappen eingeführt. Die Bestimmungen betreffend Grösse und Einrichtung dieser Raucherräume werden im Ausführungsreglement festgelegt, das der Staatsrat voraussichtlich im kommenden Juni verabschieden wird.

Die Autoren des Briefes an den Staatsrat möchten nun, dass die Gesetzesänderung Mitte Jahr ohne Einschränkung und ohne Übergangsfrist in Kraft tritt. Sie schlagen den Weg vor, den offenbar der Kanton Neuenburg gewählt hat. Dort tritt das Rauchverbot am kommenden 1. April gleichzeitig in allen öffentlich zugänglichen Räumen in Kraft. Die Behörden schlagen den Wirten vor, dann nach einigen Monaten zu beurteilen, ob sie die Einrichtung eines Raucherraumes für nötig erachten oder nicht.

Wie Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre «La Liberté» gegenüber sagte, ist nicht zu erwarten, dass der Staatsrat seinen Umsetzungsentscheid revidiert. Es sei normal, dass die Wirte ab dem Zeitpunkt, da sie die genauen Bestimmungen betreffend Fumoirs kennen, einige Monate Zeit hätten, solche einzurichten.

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