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Der Freiburger Syndic steht vor Gericht

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Autor: Nicole Jegerlehner

Müsste die städtische Pensionskasse auf einen Schlag alle laufenden und künftigen Renten auszahlen, so hätte sie dafür nicht genügend Geld. Für den Fehlbetrag garantiert die Gemeinde Freiburg – 2009 wären es gut 94 Millionen Franken gewesen. Diesen Betrag muss die Gemeinde im Bilanzanhang aufführen. So kennen alle die genaue finanzielle Situation der Stadt.

1995 bis 1999 wurde die Gemeindegarantie in der Bilanz gar nicht aufgeführt (siehe Kasten). Von 2000 bis 2003 figurierte zwar ein solcher Posten im Bilanzanhang, doch war er viel zu tief angesetzt. So wies die Bilanz des Jahres 2000 eine Gemeindegarantie für die Pensionskasse von 15 Millionen Franken aus – obwohl die tatsächliche Garantie sich auf 91 Millionen Franken belief (siehe Tabelle).

Fünf Jahre Freiheitsstrafe

Der heutige Syndic und damalige Finanzdirektor Pierre-Alain Clément (SP) muss sich deswegen ab Montag vor dem Polizeirichter verantworten – so wie auch der damalige Leiter der Finanzdirektion und der damalige Leiter der Buchhaltung. Sie alle sind wegen Urkundenfälschung angeklagt. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

Doppeltes Ziel

In seiner umfangreichen Überweisungsverfügung legt Untersuchungsrichter Oliver Thormann dar, dass die drei Männer bewusst und willentlich einen viel zu tiefen Betrag in die Bilanz eingeschrieben hätten. Dabei hätten sie ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen wollten sie in den für die Stadt finanziell schwierigen Zeiten bei den Banken möglichst gut dastehen, um gute Kreditbedingungen zu erhalten. Zum anderen wollten sie laut Untersuchungsrichter politische Projekte nicht durch eine schlechte Situation der Pensionskasse gefährden – beispielsweise den Bau des Schulhauses Schönberg und den Bau des Gastspielhauses Equilibre.

Kommission in Irre geführt

Thormann schliesst aus, dass eine falsche Berechnung Schuld an den zu tiefen Beträgen in der Bilanz sein könnte: Keine der möglichen Berechnungsarten führe zu den aufgelisteten Beträgen.

Der Untersuchungsrichter geht auch davon aus, dass die drei Angeklagten der Finanzkommission des Freiburger Generalrats bewusst Informationen und Unterlagen zur tatsächlichen Lage der städtischen Pensionskasse vorenthalten haben. Zudem hätten sie bewusst nie die genaue Unterdeckung der Pensionskasse zur Sprache gebracht – so dass die Mitglieder der Finanzkommission lange davon ausgingen, dass die Pensionskasse mit einem Deckungsgrad von 60 bis 68 Prozent recht gut dastehe. Dabei betrug der Deckungsgrad nur zwischen 31 und 33 Prozent.

Als Thormann die Untersuchung vor drei Jahren eröffnete, ermittelte er noch gegen einen vierten Mann aus der Finanzdirektion. Dieser sei aber nicht am Entscheid beteiligt gewesen, zu niedrige Beträge im Bilanzanhang aufzuführen, schreibt der Untersuchungsrichter in seinem Bericht. Darum wurde das Verfahren gegen den vierten Mann eingestellt.

Syndic bestreitet alles

Pierre-Alain Clément wollte zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen und verwies an seinen Anwalt. Dieser wiederum war gestern nicht erreichbar. Bereits vor einem Jahr hatte er den FN jedoch gesagt, sein Klient weise alle Vorwürfe zurück: Clément habe in keinem Moment die Zahlen verschönern oder etwas verstecken wollen. «Die Experten haben entschieden, nach welcher Technik sie die Garantie berechnen wollten – diesem Entscheid konnte der Syndic gar nicht widersprechen, dazu fehlte ihm das Sachwissen», sagte Anwalt Alexandre Emery den FN damals.

Mehrtägiger Prozess

Der Prozess wird Montag und Dienstag sowie in der folgenden Woche ebenfalls am Montag und Dienstag geführt; das Urteil fällt Polizeirichter Nicolas Ayer erst später.

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