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Der frühere Gemeindekassier von Vuisternens-en-Ogo

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Der frühere Gemeindekassier von Vuisternens-en-Ogoz ist am 22. September 2004 vom Wirtschaftsstrafgericht wegen qualifizierter Veruntreuung, gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Während mehr als zehn Jahren hatte er für undurchsichtige persönliche Finanzgeschäfte über 3,5 Mio. Franken von der Gemeindekasse abgezweigt. Der Fall flog 2001 auf.

Der Verteidiger hatte am vergangenen 25. November Rekurs eingereicht mit dem Ziel, die Strafe auf unter vier Jahre zu drücken. Nach seiner Meinung wurde sein Mandant in einigen Fällen zu Unrecht wegen Betrugs verurteilt. Anschliessend hat auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft Rekurs eingereicht. Dieser verlangt weiterhin sieben Jahre Zuchthaus, um allfällige Nachahmer abzuschrecken. Demzufolge wird sich nun die Strafkammer des Kantonsgerichts mit dem Fall zu befassen haben, wie «La Gruyère» am Samstag berichtete.
Um die finanziellen Konsequenzen verkraften zu können, hatte der Gemeinderat von Vuisternens-en-Ogoz vom Staat rund drei Millionen Franken verlangt, weil das Amt für Gemeinden seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei. Der Staatsrat hatte diese Forderung im Dezember abgelehnt. Wie dem erwähnten Zeitungsbericht zu entnehmen ist, hat der Gemeinderat noch nicht definitiv entschieden, ob er an das Verwaltungsgericht gelangen wird. Die Gemeinde hat hiezu bis am 15. Juni Zeit.

Strafbefehl wird rechtskräftig

Der verurteilte Ex-Gemeindekassier hatte sich mit einem Teil des abgezweigten Geldes an verschiedenen internationalen Finanzgeschäften wie Zigarettenverkauf nach China und auch Geldwäscherei beteiligt. In solche Geschäfte war auch der frühere Oberamtmann des Vivisbachbezirks und Ex-Nationalrat Bernard Rohrbasser beteiligt.

Mit Strafbefehl des Untersuchungsrichters ist dieser dafür zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Der Betroffene hatte dagegen Einsprache erhoben. Das tat auch der Substitut der Staatsanwältin. Beide Einsprachen sind aber in der Zwischenzeit zurückgezogen worden, wie «La Gruyère» ebenfalls bekannt gab. Der Strafbefehl kann somit rechtskräftig werden und Bernard Rohrbasser muss nicht vor dem Polizeirichter erscheinen, was sich insgeheim viele erhofft hatten.

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