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Der Gefahr der Auslagerung vorbeugen

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«Der bilaterale Zugang zum grossen europäischen Binnenmarkt ist eine ganz wichtige Voraussetzung für eine stabile Arbeitslage auch im Kanton Freiburg.» Dies unterstreicht Staatsrat Beat Vonlanthen im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit. Er erinnert daran, dass der Kanton jeden zweiten Franken im Export verdient.
Der Gefahr der Auslagerung vorbeugen
walter buchs
Um die laufenden Bemühungen zur Festigung des Wirtschaftsstandortes noch zu intensivieren, müsse Freiburg die Aussenbeziehungen mit anderen Ländern weiter verstärken. Der Freiburger Volkswirtschaftsdirektor betont, dass die Unternehmen zur Ergänzung ihrer Belegschaft auf qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sind, um sich weiterzuentwickeln und auf den internationalen Märkten konkurrenzfähig zu bleiben. Nur so könne man auch der hier ansässigen Bevölkerung weiterhin Wohlstand und ein angenehmes Umfeld bieten, sagt Staatsrat Beat Vonlanthen.

Wie beurteilt der Freiburger Volkswirtschaftsdirektor die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit, über die am 8. Februar abgestimmt wird?
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass der wirtschaftliche Fortschritt ohne diese Personenfreizügigkeit nur beschränkt möglich ist. In Bereichen wie zum Beispiel dem Bau (38%), im Gesundheitswesen (22%) oder bei den Universitätsprofessoren (40%) ist der Anteil ausländischer Arbeitskräfte so gross, dass deren Fehlen uns vor grosse Probleme stellen würde.
Konkret tragen diese Arbeitskräfte sehr viel zu unserem wirtschaftlichen Erfolg bei. Das trifft auf den Kanton Freiburg in besonderer Weise zu, weil unsere Industrie in hochqualifizierten Bereichen tätig ist. Das ist aber auch in der Bau- und in der Landwirtschaft der Fall.

Wie gross war denn der vor Jahren befürchtete Ansturm ausländischer Arbeitnehmer?
Der Ansturm hat sich insgesamt in Grenzen gehalten und jener aus osteuropäischen Staaten blieb bisher aus. Seit 2005 sind beispielsweise gerade mal zwölf Polen in unseren Kanton gekommen, um eine Arbeitsstelle zu suchen.
Die grosse Mehrheit der ausländischen Arbeitskräfte stammt aus den Nachbarstaaten, weil diese auch über die Qualifikationen verfügen, die unsere Unternehmen brauchen. Denken wir beispielsweise an den chronischen Mangel an Ingenieuren (siehe Kasten rechts unten).

Hat man nun mehr Schwarzarbeit und/oder Lohndumping festgestellt?
Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit wurden flankierende Massnahmen ergriffen, um den von Ihnen erwähnten Gefahren vorzubeugen. Dieses System ist gut und zeigt seine Wirkung.
Im Jahr 2007 wurden von den zu diesem Zweck angestellten Inspektoren 400 Kontrollen durchgeführt, die 900 entsandte Arbeiter und Selbständigerwerbende betrafen. In 82 Prozent der Fälle war alles in Ordnung. Bei den 18 Prozent Beanstandungen wurde etwa festgestellt, dass zu wenig Arbeitstage angegeben wurden. Beim Lohn gab es auch ein paar wenige Verstösse. Es wurden Sanktionen ergriffen.

Wie konsequent werden die flankierenden Massnahmen kontrolliert?
Wir haben beim Arbeitsamt drei Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren angestellt. Gemäss Leistungsauftrag des Bundes müssen diese im Jahr 2009 im Kanton mindestens 450 Kontrollen durchführen.
Als Fazit darf ich feststellen, dass der verstärkte Einsatz der Inspektoren eine generell präventive Wirkung hat. Die Betriebe haben gar kein Interesse, das Risiko von Sanktionen einzugehen. Sie könnten beispielsweise die Möglichkeit verlieren, sich am öffentlichen Vergabewesen zu beteiligen.

Angesichts der noch zu erwartenden Schwierigkeiten in der Wirtschaft und der Zunahme der Arbeitslosigkeit macht der freie Personenverkehr einheimischen Arbeitnehmenden Angst. Was sagen Sie diesen?
Ich nehme die Ängste ernst, aber darf guten Gewissens sagen, dass die Befürchtungen unbegründet sind. Ausländische Arbeitskräfte können ja nur kommen, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben.
Auch in schwierigeren Zeiten gefährden sie somit die Arbeitsplätze der Einheimischen nicht. Zudem gibt es langjährige Schutzklauseln, die ein unkontrolliertes Zuwandern vermeiden. Gefahr würde den Einheimischen vielmehr erwachsen, wenn die Personenfreizügigkeit nicht mehr spielen könnte.

Wie meinen Sie das?
Unternehmen, die nicht mehr auf die benötigten Arbeitskräfte im Ausland zurückgreifen könnten, müssten sich die Frage stellen, ob sie ihren Standort nicht ins Ausland verlegen müssen. Solche Szenarien müssten sicher Firmen wie Comet in Flamatt oder Vibro-Meter in Villars-sur-Glâne überlegen. Viele Einheimische wären dann ohne Job, da nicht zu erwarten ist, dass sie ihrem Unternehmen ins Ausland folgen könnten.
Bei einem Nein an der Abstimmung vom kommenden 8. Februar würde zudem eine grosse Verunsicherung um sich greifen. Unsere Exportfirmen hätten Probleme, mit den Handelspartnern in den anderen europäischen Ländern zu kooperieren. Angesichts der grossen Bedeutung unserer Exportwirtschaft würden wir mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert.

Inwieweit besteht denn die Gefahr, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Sozialwerke überstrapaziert werden?
Es ist bekannt, dass die Ausländer heute 19 Prozent in die Sozialwerke einzahlen und lediglich 15 Prozent beziehen. Sie sind also Nettozahler. Zudem müssen ausländische Arbeitnehmer zuerst während eines Jahres in die Arbeitslosenkasse einzahlen, bevor sie Beiträge erhalten können. Es ist keineswegs so, dass einige einreisen, nur kurz arbeiten und sich dann als arbeitslos melden. Von einer Aushöhlung der Sozialwerke kann keine Rede sein.

Angesichts der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien befürchten gewisse Kreise eine Zunahme der Kriminalität. Könnte das der Fall sein?
Aufgrund von Verträgen mit den beiden Ländern, die nichts mit den bilateralen Abkommen mit der EU zu tun haben, können Bulgaren und Rumänen seit einigen Jahren ohne Visum als Touristen in die Schweiz kommen.
Die Angst, dass nun von Arbeitnehmern, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens in die Schweiz kommen, eine Zunahme der Kriminalität ausgehen könnte, ist unbegründet. Zwischen dem Phänomen Kriminalität und der Personenfreizügigkeit gibt es schlichtweg keinen Zusammenhang.
Wie wichtig ist der freie Personenverkehr für Freiburg als Bildungsstandort?
Der Zugang zu den Studien und die Vergabe von Stipendien wird nicht über die Personenfreizügigkeit geregelt. In einer globalisierten Wissensgesellschaft sind aber Innovation und Fortschritt nur dank intensiver internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit möglich. 40 Prozent unserer Universitätsprofessoren stammen aus dem Ausland.
Ein anderer Punkt ist ganz zentral: Bei einer Ablehnung der Personenfreizügigkeit würden auch die anderen bilateralen Verträge, so das Forschungsabkommen, gekündigt. Das würde bedeuten, dass die Freiburger Wissenschaftler, wenn überhaupt, nur mehr unter erschwerten Bedingungen in den europäischen Forschungsprogrammen mitwirken k

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