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Der Gemeinderat von Greng startet online eine Informationsoffensive

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Der Gemeinderat von Greng hat diese Woche auf seiner Webseite sieben Entscheide, Verfügungen und Briefe des Oberamts des Seebezirks veröffentlicht. Alle betreffen die Auseinandersetzungen zwischen Roland Wyler, einem Bewohner von Greng, und dem Gemeinderat. Darunter hat es die bereits bekannten Entscheide zu den Parkplatzgebühren und zum verpachteten Restaurant am De-Castella-Platz (die FN berichteten).

Neu ist, dass die Gemeinde ein Votum Wylers in einem Protokoll einer Gemeindeversammlung nachträglich kommentiert hatte. Dies sei ein «geringer und bisher einmaliger Verstoss gegen eine gesetzliche Vorschrift», so das Oberamt. Die Voraussetzungen für eine amtliche Untersuchung seien aber nicht erfüllt. Eine Verwarnung, die der Gemeindepräsident während einer Gemeindeversammlung gegen Wyler aussprach, bezeichnete das Oberamt als nicht anfechtbar. Auf eine Eingabe Wylers, dass Informationen des Gemeinderats an die Bevölkerung immer von zwei Gemeinderäten un­ter­schrieben werden müssen, trat das Oberamt nicht ein.

Nicht alle Entscheide publiziert

Per Communiqué informierte der Gemeinderat seine Bewohner über die Veröffentlichung. Er reagiere damit auf die Verbreitung von Unwahrheiten. «Machen Sie sich bitte Ihr eigenes Bild», schreibt er. Der Gemeinderat habe sich zuvor beim Oberamt abgesichert, dass er die Entscheide öffentlich machen dürfe, sagt Gemeindepräsident Rico Martinelli auf Anfrage.

Sämtliche Beschwerdeentscheide befänden sich auf der Webseite. Dem widerspricht Wyler: Ein Entscheid im Zusammenhang mit einer Anfrage für das Aufladen seines Hybridautos fehle. Auch der Entscheid zum Wohnsitz eines Bürgers an der Grenze Greng/Murten fehle. Das bestätigt Martinelli: Bei ersterem Fall handle es sich um ein laufendes Verfahren; bei zweiterem habe das Oberamt keinen Beschwerdeentscheid getroffen, weshalb der Gemeinderat dazu nichts online gestellt habe.

Kantonsgericht

Die Freiburger Richter weisen Wylers Rekurs gänzlich zurück

Roland Wyler, ein Bewohner von Greng, reichte eine Strafanzeige gegen den Gemeinderat ein. Seine Vorwürfe lauteten Begünstigung, Korruption, Nötigung und Hausfriedensbruch. Die Staatsanwaltschaft erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung. Gegen diese Entscheidung rekurrierte Wyler beim Kantonsgericht (die FN berichteten).

Ende Dezember wies das Gericht seine Beschwerde vollständig ab. Diese genüge der Begründungspflicht in weiten Teilen nicht. Wyler setze sich mit den Erwägungen der Staatsanwaltschaft in keiner Form auseinander. Er wiederhole «stattdessen einzig die von ihm bereits in den verschiedenen Eingaben zuvor dargelegten Standpunkte». Bei einer Begünstigung müsse eine Person «der Strafverfolgung entzogen» werden. Darauf habe ihn die Staatsanwaltschaft hingewiesen. Wyler gehe auf diesen Einwand nicht ein, «sondern fasst die Begünstigung nach wie vor im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs auf». Beim Tatbestand der Nötigung zeige er nicht auf, inwiefern es zu einer Drohung gekommen sei.

Als Parktafeln an seiner Grundstücksgrenze durch Werbetafeln ersetzt wurden, beklagte Wyler einen Hausfriedensbruch. Diese Tafeln befänden sich vor Wylers Hecke, auf der von der Liegenschaft abgewandten Seite, so die Richter. Es gebe keine Hinweise, dass jemand das Grundstück betreten habe, um die Tafeln aufzustellen.

Die Verfahrenskosten zulasten Wylers betragen 600 Franken. Der Bewohner von Greng sagt auf Anfrage zum Urteil: «Die Themen darin sind für mich nicht entscheidend, weil die Werbetafeln auf meinem Grundstück entfernt werden mussten. Mir war wichtig, dass vom Kantonsgericht ausführlich dargestellt wird, was in Greng schiefläuft.»

jmw

Kantonsgericht, Entscheid 502 2018 161

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