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Der Gesetzes-Spielraum wird genutzt

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Untertitel: Staatsrat zum Erhalt ungenutzter Bauernhäuser

CVP-Grossrat Christian Ducotterd, Grolley, wollte vom Staatsrat wissen, ob er bereit sei, Um- und Ausbau von nicht mehr genutzten Bauernhäusern zu ermöglichen, wenn dies nur geringe Erschliessungskosten für die Allgemeinheit zur Folge habe. Die entsprechenden Möglichkeiten seien heute in der Landwirtschaftszone gering, und dies sei unsinnig, weil Eigentümer Gebäude unterhalten müssten, die gar nicht mehr richtig genutzt werden können.

Lockerung nicht möglich

In seiner soeben veröffentlichten Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass Um- und Ausbaumöglichkeiten von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauernhäusern in der Landwirtschaftszone durch das Bundesrecht umfassend geregelt seien. Die Kantone hätten nur wenig Spielraum. Das Bundesgesetz sehe vor, dass die Kantone in landwirtschaftlichen Wohnbauten, die in ihrer Substanz erhalten sind, landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen zulassen können. Dies beschränkt sich allerdings auf kleine Änderungen wie Verbesserungen im sanitären Bereich, nicht aber Erweiterung der Wohnfläche.

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