Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Gesetzesinflation Einhalt gebieten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit hat der Staatsrat im Rahmen der Vernehmlassung eines Bundesgesetzes über die Transplantation geantwortet. Dieser Gesetzesentwurf, dem der Staatsrat im Grundsatz zustimmt, ergibt sich aus dem entsprechenden Verfassungsartikel, den Volk und Stände vor gut einem Jahr angenommen haben.

Der Staatsrat weist in seiner Antwort auf die grosse Zahl von Gesetzesentwürfen im Bereich der Humanmedizin hin, die gegenwärtig in Ausarbeitung sind. Er wünscht sich, dass zwischen den einzelnen Entwürfen besser koordiniert wird, um eine Gesetzesinflation zu vermeiden, welche unnötig den Patientenschutz und die öffentliche Gesundheit schwächen könnte.
Dann macht er darauf aufmerksam, dass der vorgelegte Entwurf oft auf der Ebene der Grundsätze stecken bleibt, was zur Konsequenz hat, dass noch zahlreiche Richtlinien ausgearbeitet werden müssen. Dabei wünscht sich der Freiburger Staatsrat, dass der Bundesrat sich in der Botschaft genauer äussert, in welche Richtung er die Lösungen verschiedener Fragen sieht, wie etwa bei der Organentnahme an lebenden Personen oder bei der Xenotransplantation, da hier namentlich auf internationaler Ebene unterschiedliche Modelle bestehen.
Der Staatsrat weist ebenfalls darauf hin, dass die Schaffung von verschiedenen Aufsichts- und Ethikkommissionen zu Problemen führen könnte. Ihre Kompetenzen würden sich nämlich zum Teil überschneiden. Deshalb sollte der Entwurf auch in diesem Punkt überprüft werden, damit nur dort neue Strukturen geschaffen werden, wo man nicht auf bestehende zurückgreifen kann.

Meistgelesen

Mehr zum Thema