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Der Grosse Rat dürfte das Personalgesetz im Sinne des VPOD ändern

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Der Personalverband der öffentlichen Dienste hatte sich dagegen gewehrt, dass im neuen Personalgesetz Entlassungen einfacher werden sollen. Die beratende Grossrats-Kommission entschied nun im Sinne der Gewerkschaft.

Mobbing, Willkür und ein Klima der Angst – dem würde Tür und Tor geöffnet, wenn das Gesetz über das Staatspersonal nächste Woche im Kantonsparlament wie vom Staatsrat präsentiert angenommen wird. Davon ist der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) überzeugt und organisierte deshalb am Donnerstagabend eine Kundgebung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes.

Der Personalverband, der bei diesem Anlass nicht auf die Unterstützung der Föderation der Staatsangestellten zählen konnte, kritisiert am Gesetzesentwurf vor allem drei Punkte: dass keine Verwarnung mehr ausgesprochen wird, sondern eine Abmahnung erfolgt; dass für diese Abmahnung kein Recht auf Anhörung besteht; dass das Recht auf Wiederanstellung bei einer ungerechtfertigten Kündigung entfällt.

Der Wind dreht

Der VPOD befürchtet, dass der Staat seine Angestellten einfacher entlassen kann, wenn einige Schutzmechanismen wegfallen sollten. Trotzdem lockte der Anlass auf dem Python-Platz nicht mehr als rund 60 Staatsangestellte an. Der Grund dafür mag darin liegen, dass die beratende Kommission des Grossen Rates den VPOD-Anliegen entgegenkommt. So stimmte die Kommission für die Beibehaltung des Anhörungsrechts und des Wiedereinstellungsrechts. Einzig, dass mit dem Kantonsgericht eine interne Rekursinstanz verbleibt, stört den VPOD noch.

«Ist unsere Aktion heute also nur symbolisch?», fragte VPOD-Sekretär Gaétan Zurkinden und antwortete gleich selber: «Nein. Der Entscheid des Grossen Rates ist noch nicht getroffen. Wir müssen weiter aufmerksam sein.» Die Debatte beginnt am Dienstag und soll am Donnerstag fortgesetzt werden.

«Auch wenn wir mit unseren Forderungen durchkommen, bedeutet das Gesetz trotzdem eine Schwächung des Personals», sagte Zurkinden gegenüber den FN. Er wies auch darauf hin, dass die Annahme des Personalgesetzes weitere Auswirkungen haben wird. So würden auch andere Betriebe des öffentlichen Rechts oder auch Gemeinden das neue kantonale Personalgesetz übernehmen. 

Wirklich moderner?

An der Kundgebung bezogen drei Lehrpersonen und ein HFR-Angestellter Stellung. Sie fragten, welche Absicht hinter dem Staatsratsvorschlag stecke, den Kündigungsschutz zu lockern. Eine Person ging auf die staatsrätlichen Argumente ein, wonach das Gesetz modernisiert werde. «Die Modernisierung ist nur eine aus der Sicht der Oberen», meinte eine Lehrperson. Der HFR-Angestellte sagte, modern bedeute nicht, dass man Methoden aus der Privatwirtschaft übernehmen solle.

Resolution

Eine Botschaft an die Volksvertreter

Einstimmig haben die rund 60 Mitglieder des VPOD bei ihrer Kundgebung auf dem Freiburger Python-Platz eine Resolution zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, der nächste Woche tagt.

«Wir appellieren an die Grossräte, das Personal des öffentlichen und halböffentlichen Dienstes nicht zu bestrafen und nicht zu schwächen. Die aktuellen Richtlinien im Personalgesetz bezüglich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, des Anhörungsrechts, des Rekursrechts und des Rechts auf Wiedereingliederung müssen beibehalten werden», heisst es in der Resolution. Im Dokument macht die Gewerkschaft darauf aufmerksam, dass alle Schutzmassnahmen gegen übereilte oder missbräuchliche Kündigungen aufgehoben würden, wenn das Parlament den Entwurf der Kantonsregierung annähme.

«Diese Änderungen würden dem Staat als Arbeitgeber bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen freie Hand geben», heisst es weiter. Die Pandemie habe die Wichtigkeit des öffentlichen Dienstes aufgezeigt und auch die Notwendigkeit, ihn zu stärken statt zu destabilisieren. Das Staatspersonal zu verunsichern würde eine negative Auswirkung auf die Qualität der Leistungen für die Bevölkerung haben, führt das Schreiben weiter aus.

«In einer Arbeitswelt, in der sich die Arbeitgeber und die Angestellten schon nicht auf Augenhöhe begegnen, muss man den Arbeitnehmern zumindest die Möglichkeit geben, auf allen Verfahrensebenen angehört zu werden, um sich gegen ungerechtfertigte Aktionen wehren zu können», heisst es weiter. Man müsse weiterhin Schutzmechanismen vorsehen, lautet die Forderung der Gewerkschaft. uh

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