Die Freiburger Raumplanung beschneidet die Rechte der Grundbesitzer so wenig wie möglich und lässt dafür den Gemeinden wenig Gestaltungsmöglichkeiten. In der zweiten Lesung bestätigte der Grosse Rat gestern die Ergebnisse aus der Gesetzesdebatte vom Februar. Erneut verweigerte der Rat den Gemeinden hauchdünn das Kaufrecht, wenn ein Grundbesitzer zehn Jahre lang nichts mit seinem Bauland macht. Staatsrat Maurice Ropraz warf die Frage auf, ob diese Gestaltung des Raumplanungsgesetzes von den Bundesbehörden akzeptiert wird. uh
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