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Der Grosse Rat hat Bedenken geäussert

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Der Grosse Rat hat Bedenken geäussert

Erste Lesung des Gesetzes über die Hilfe und Pflege zu Hause

Der Grosse Rat befürwortet das neue Gesetz über die Hilfe und Pflege zu Hause. Allerdings wurden am Donnerstag in erster Lesung einige Bedenken geäussert.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Das neue Gesetz ersetzt jenes über die spitalexterne Krankenpflege (Spitex) und die Familienhilfe aus dem Jahre 1990. «Am Ziel des Gesetzes ändert nichts», gab Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi einleitend zu verstehen. Und Ziel ist es, die Hilfe und Pflege zu Hause zu fördern, damit pflegebedürftige Menschen nicht in ein Heim eingewiesen werden müssen. Mit dem neuen Gesetz soll die Organisation der Hilfe und Pflege verbessert werden. Auch die finanzielle Unterstützung des Staates erfährt eine Änderung, wie Ruth Lüthi fortfuhr.

Das Gesetz sieht vor, dass die Spitex und die Familienhilfe von der gleichen Organisation angeboten werden. Dies hat vor allem im welschen Kantonsteil zu grossen Diskussionen geführt, da das Rote Kreuz bisher für die Spitex verantwortlich war.

Ineffiziente Führung?

Neu beteiligt sich der Staat mit 35 Prozent an den Kosten des Personals, die die Hilfe und Pflege zu Hause ausführen. Gemäss CVP-Sprecher Bruno Boschung wäre es besser, wenn der Staat einen Pauschalbetrag pro Einwohner gewähren würde, der in Regionen mit einem grossen Anteil an älteren Menschen höher sein könnte. Er stellte nämlich fest, dass die Defizite der Betriebsrechnungen in den Bezirken sehr unterschiedlich ausfallen. Mit einem einheitlichen Satz von 35 Prozent befürchtete er, dass jene Bezirke bestraft werden, die effizient und kostengünstig arbeiten. Ruth Lüthi teilte diese Befürchtung nicht, da sich der Staat an den Personalkosten und nicht am Betriebsdefizit beteilige.

Welche Ausbildung ist nötig?

Bedenken wurden auch geäussert bezüglich der verlangten Ausbildung des Personals. So bat Nicoals Bürgisser (CSP, Giffers) die Gesundheitsdirektorin, die Anforderungen im Ausführungsreglement nicht allzu streng anzusetzen. Er wollte verhindern, dass Frauen, die bisher die Familienhilfe mit sehr viel Erfahrung und Herz ausgeführt haben, durch Akademikerinnen ersetzt werden.

Dasselbe Anliegen hatte Heinz Etter (FDP, Ried bei Kerzers). Wie er sagte, funktionieren die Spitex-Dienste im Seebezirk zur vollen Zufriedenheit der Bevölkerung. Seiner Ansicht nach müssen kostengünstige Strukturen geschaffen werden, die auf die Bedürfnisse der Leute zugeschnitten sind. Auch er wollte, dass die Frauen, die ihre Tätigkeit mit sehr viel Herzblut ausüben, dies weiterhin tun können. Er wehrte sich gegen ein allzu strenges Ausführungsreglement, «das dem Steuerzahler viel Geld kostet». Auch wollte er nicht, dass die Gemeinden zu «Kostenübernahme-Organen degradiert werden».

Neue Ausbildungsmöglichkeit

«Wir haben kein Interesse, die Anforderungen ans Personal nach oben zu schrauben», antwortete Ruth Lüthi auf diese Bedenken. Nach ihren Worten wird sich diesbezüglich nichts ändern. Sie wies aber auf die neue dreijährige Ausbildung zur «Fachangestellten der Gesundheit» hin, die mit einem Fähigkeitszeugnis wie eine Lehre abgeschlossen werden kann.

Viele Abänderungsanträge

In der Detailberatung wurden einige Abänderungsanträge gestellt. Dabei wurde verschiedentlich versucht, dem Staat Kompetenzen wegzunehmen. Insbesondere die Pauschalentschädigung, die jene Personen beanspruchen können, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, war ein Streitpunkt. Albert Bachmann (FDP, Estavayer) kam dabei mit einem Antrag knapp (52 zu 51 Stimmen) durch. Er wollte vor allem, dass der Gemeindeverband die Höhe des Pauschalbetrages festlegt. Im Gesetz ist vorgesehen, dass dies der Staatsrat auf Antrag der Gemeindeverbände tut.

Abgelehnt hat der Grosse Rat einen Antrag von Elian Collaud (CVP, St.-Aubin), der wollte, dass die Pflege auf somatischem und psychischem Gebiet aus dem Gesetz gestrichen wird. Weiter abgelehnt wurden ein Antrag von Françoise Morel (SP, Romont), die wollte, dass die minimale Höhe des Pauschalbetrages (25 Franken) im Gesetz verankert wird, sowie ein Antrag von Hubert Zurkinden (Grüne, Freiburg), der wollte, dass auch die Behinderten, die ihr Leben gemäss dem neuen Modell der Assistenz-Entschädigung selber gestalten wollen, im Gesetz ihren Platz haben.

Bereits ab Geburt

Mit 93 zu 10 Stimmen hat der Rat einen Antrag von Nicole Aeby-Egger (CSP, Belfaux) angenommen. So können Eltern mit einem schwerbehinderten Kind den Anspruch auf eine Pauschalentschädigung ab seiner Geburt geltend machen. Bisher war dies ab dem zweiten Lebensjahr möglich. Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten) gab zu verstehen, dass sehr genau abgeklärt werde, welche zusätzliche Arbeit von den Eltern geleistet werden muss. Schwerstbehinderte Kinder müssten während fast 24 Stunden im Tag beaufsichtigt werden. «Eltern, die dies leisten, verdienen die Pauschalentschädigung», betonte sie.

Die zweite Lesung des neuen Gesetzes wird der Grosse Rat in der September-Session vornehmen.

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