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Der Grosse Rat nimmt sich den samstäglichen Ladenöffnungszeiten an

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Mit Ladenöffnungszeiten samstags bis 16 Uhr stellt der Kanton Freiburg im schweizerischen Vergleich eine Insel dar. Nur der Kanton Luzern ist ähnlich restriktiv wie Freiburg. Die meisten Kantone erlauben den Geschäften, bis 17 Uhr geöffnet zu bleiben, zahlreiche Waadtländer Gemeinden und der Kanton Neuenburg gar bis 18 Uhr.

Nun debattiert der Freiburger Grosse Rat morgen zum Beginn seiner Oktobersession über eine Ausweitung bis 17 Uhr. Er wird über eine Änderung des Gesetzes über den Handel befinden, in dem der Staatsrat die zusätzlich geöffnete Stunde vorschlägt. Der Entwurf des Staatsrats geht auf eine Motion der Grossräte Laurent Dietrich (CVP, Freiburg) und Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) zurück, die sogar Öffnungszeiten bis 18 Uhr vorgeschlagen haben. Das Parlament hat im Juni 2017 die Motion mit der Option 17 Uhr angenommen.

Kommission sagt Ja

In seiner Botschaft an das Parlament schreibt der Staatsrat, dass die seit 1999 geltenden Öffnungszeiten hinterfragt werden müssen, weil sie der Konkurrenzfähigkeit des Detailhandels und den Bedürfnissen des lokalen Gewerbes nach sicheren finanziellen Perspektiven entgegenstehen. Nicht nur die Nachbarkantone, sondern auch der Online-Handel rund um die Uhr stellten für die Freiburger Geschäfte eine Herausforderung dar.

Die Gesetzesänderung hat gute Chancen, vom Kantonsparlament angenommen zu werden. Es hat die Motion Dietrich/Peiry vor einem Jahr mit 58 gegen 39 Stimmen angenommen. Die vorbereitende Kommission beantragt nun dem Parlament mit acht gegen drei Stimmen, auf den Gesetzesentwurf einzutreten. Die Kommission lehnte ebenfalls mit acht gegen drei Stimmen einen Antrag aus ihren Reihen ab, wonach der Abendverkauf an einem Tag pro Woche von 21 Uhr auf 20 Uhr hätte eingeschränkt werden sollen.

Die Änderung dürfte selbst bei einer Zustimmung des Grossen Rates noch nicht unter Dach und Fach sein. Unia-Generalsekretär Armand Jaquier hat bereits ein Referendum oder andere Massnahmen in Aussicht gestellt (FN vom 10. Juli), weil aus Sicht der Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals verschlechtert würden. Noch existiert nämlich kein Gesamtarbeitsvertrag für den Detailhandel. Nur die Grossverteiler haben einen solchen. Der unabhängige Detailhandel äussert aber gemäss Staatsrat die Befürchtung, dass ein Gesamtarbeitsvertrag seine Mitglieder zu stark einschränken würde. Der Staatsrat betont, er wolle sein Engagement für eine Einigung in den kommenden Monaten weiterführen.

Entscheidet das Volk?

In der Vergangenheit hat das Freiburger Stimmvolk bereits zwei Mal längere Ladenöffnungszeiten verworfen. Erstmals bei der Einführung eines Gesetzes, in dem der Grosse Rat tägliche Öffnungszeiten bis 20 Uhr sowie einmal die Woche bis 21.30 Uhr und samstags bis 17 Uhr vorsah. Das Volk lehnte die Variante des Grossen Rates damals mit 78 Prozent Nein-Stimmen ab. 2009 lehnten es die Stimmbürger mit 57,7 Prozent ab, am Samstag eine Stunde länger zu öffnen, dafür den Abendverkauf um eine Stunde zu reduzieren.

Umbauprojekt

Millionenkredit für das Freiburger Rathaus

Der Grosse Rat trifft sich anlässlich seiner Oktobersession nur zwei Mal: am Dienstagnachmittag und am Donnerstagmorgen. Nebst dem Gesetz über die Ausübung des Handels berät das Kantonsparlament morgen Dienstag auch über einen Verpflichtungskredit über 19 Millionen Franken für den Umbau des Freiburger Rathauses. Einen entsprechenden Studienkredit über 1,43 Millionen Franken hat das Parlament bereits im März 2017 genehmigt. Mit dem Umbau soll die historische Substanz des Gebäudes bewahrt werden. Gleichzeitig soll es behindertenzugänglich werden. Dazu wird insbesondere das Erdgeschoss geöffnet und als eine Art Wandelhalle gestaltet. Von dort führen Treppen und ein Lift in den Grossratssaal. Auch werden die Isolation und die Gebäudetechnik auf den neusten Stand gebracht. Die Arbeiten sind für 2020 und 2021 vorgesehen. Während dieser Zeit würde der Grosse Rat im neuen Polizeigebäude tagen. Das Geschäft wird von der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission einstimmig gutgeheissen.

Am Donnerstag wird der Grosse Rat drei Motionen behandeln, die allesamt einzelne Artikel zu bestehenden Gesetzen abändern wollen. Beim Gesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen soll eine Lücke über die Finanzierung von Assistenzpersonen für die Begleitung von Schülern mit einer Behinderung geschlossen werden. Diese soll hälftig zwischen Staat und Gemeinden aufgeteilt werden. Beim Gesetz über die direkten Kantonssteuern sollen Steuerabzüge für die Steuerpflichtigen in der Lehre oder im Studium von gegenwärtig 2000 Franken auf 2700 Franken angehoben und damit im gleichen Verhältnis erhöht werden wie die Einschreibegebühren der Universität. Beide Motionen unterstützt der Staatsrat.

Beim Gesetz über das Staatspersonal verlangt eine Motion, bezahlten Pflegeurlaub für die Betreuung erwachsener Angehörigen besser zu berücksichtigen. Der Staatsrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung, da die bestehende Gesetzgebung zufriedenstellende Lösungen bereits ermögliche.

uh

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