Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Grosse Rat überträgt Gemeinden das letzte Wort bei der Raumplanung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Dank einer Stimme Unterschied überträgt der Grosse Rat den Gemeindebürgerinnen und -bürgern das letzte Wort bei Raumplanungsdossiers. Der Staatsrat hatte die Bevölkerung nur über die allgemeinen Ziele der kommunalen Raumplanung mitreden lassen wollen.

Im Kanton Freiburg hat der Staatsrat den kantonalen Richtplan ausgearbeitet und ihn dem Bundesrat weitergeleitet, ohne dass das Parlament darüber hätte abstimmen können. Ähnlich sind die Verantwortlichkeiten auf Stufe der Freiburger Gemeinden: Die Gemeinderäte sind für die Pläne und Vorschriften der Ortsplanung zuständig, ohne dass ein Generalrat oder eine Gemeindeversammlung dazu Stellung nehmen könnte. So haben die Gemeindebürger zum Beispiel nichts zu einer Sonderzone für eine Kiesgrube oder einen Windpark zu sagen. Freiburger ist neben Solothurn der einzige Kanton, in dem die alleinige Entscheidungskompetenz bei der Exekutive liegt.

Dies wird sich nun ändern. Der Freiburger Grosse Rat hat am Mittwoch eine Motion der Grossräte Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) und Sébastien Dorthe (FDP, Matran) gutgeheissen, die diese Befugnis in Zukunft den Legislativen der Gemeinden überträgt. Neben der Annahme von Ortsplanungen ist damit auch das Initiativ- und Referendumsrecht verbunden. Der Grosse Rat stimmte über drei Punkte dieser Motion einzeln ab. Jener, bei dem es um die Zuständigkeit der Gemeindelegislative geht, wurde mit 44 gegen 43 Stimmen hauchdünn angenommen. Für diesen Entscheid ertönte im Parlament Applaus.

Regierung wollte Kompromiss

«Der Staatsrat ist im Prinzip mit einem stärkeren Einbezug der Bürger einverstanden», sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) während der Ratsdebatte. Raumplanung sei eine wichtige Sache, und demokratische Rechte sollten da nicht beschnitten werden. «Der Staatsrat will nicht am Status quo festhalten», sagte Steiert.

Aber er wollte auch nicht so weit gehen wie die Motionäre. Um die Bevölkerung stärker einzubinden, schlug der Staatsrat vor, im Gesetz ein neues Instrument einzuführen: das kommunale Planungsprogramm. Darin würden auf kommunaler Ebene die Ziele einer Ortsplanung-Gesamtrevision definiert, und dieses Programm würde der Legislative zur Annahme vorgelegt. Diesem kommunalen Planungsprogramm stimmte der Grosse Rat mit 74 gegen 12 Stimmen ebenfalls zu.

Hingegen verwarf der Grosse Rat den dritten Teil der Motion, nämlich dass die Gemeinden selber entscheiden könnten, ob sie die Zuständigkeit über die Ortspläne der Legislative übertragen. Das heisst: Die Neuerung gilt für alle Gemeinden.

Pierre Mauron (SP, Riaz) kommentierte den Vorstoss so:

«Die Motion korrigiert ein demokratisches Defizit.»

Mauron erwähnte eine Fussgängerzone in Bulle oder eine Einbahnstrasse in Freiburg als Beispiele, gegen die sich die Bevölkerung bisher nicht einmal mit einer Initiative wehren konnte. Er war auch dafür, dass die neuen Rechte in allen Gemeinden gelten: «Sonst schaffen wir eine Zweiklassengesellschaft.»

Wenig Spielraum?

Der Staatsrat hatte in seiner Antwort auf die Motion betont, die eidgenössische Gesetzgebung zur Raumplanung gebe den Gemeinden keinen grossen Spielraum mehr. Die Projekte seien heute komplex und könnten durch Abstimmungen in der Legislative zusätzlich verzögert werden.

Für Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) ist das Argument der Komplexität ein Zeichen der Geringschätzung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. So wurde in der Debatte moniert, einzelne Bürger könnten bei Raumplanungsgeschäften durch andere unter Druck gesetzt werden. De Weck sagte dazu, dass dieser Druck im Kanton Freiburg sicher nicht stärker sei als in Gemeinden anderer Kantone. Und Sébastien Dorthe meinte zum fehlenden Spielraum auf Gemeindeebene: «Gerade deshalb sollte man doch den Bürgern mehr Rechte geben.»

Noch langsamer?

Die Argumente des Staatsrats fanden im Kantonsparlament auch Befürworter. Pascal Lauber (FDP, Morlon) sprach von der Gefahr einer Lähmung bei Raumplanungsdossiers. Die Gemeindebürger hätten bisher schon als Mitglieder einer Raumplanungskommission mitwirken können. Daniel Bürdel (Die Mitte, Plaffeien) meinte, Gemeinden müssten bei der Raumplanung sehr viele Regeln beachten. Dies mache solche Dossier zu komplex und schwierig, um sie an Gemeindeversammlungen zu diskutieren.

«Eine Politisierung der Raumplanung ist nicht im Interesse der Bürger», sagte Bürdel, insbesondere auch deshalb nicht, weil es die Prozesse noch verlängern würde. Darauf entgegnete Pierre Mauron: «Langsame Verfahren: Geht es eigentlich noch langsamer als heute schon?»

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema