Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Grosse Rat unterstützt das E-Voting

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Freiburg bekommt eine rechtliche Grundlage für das elektronische Wählen und Abstimmen, das E-Voting. Die Unterstützer des Vorhabens konnten sich im Grossen Rat durchsetzen. Sie sprachen von einer Wahlmöglichkeit und einem Zeitgewinn beim Auszählen.

Nicht mehr einen Stimmzettel auf Papier ausfüllen und per Post verschicken, sondern am Computer oder via Smartphone seine Stimme abgeben. Das ist im Kanton Freiburg nun erlaubt. Zwar ist noch keine konkrete Einführung des sogenannten E-Votings vorgesehen. Jedoch hat der Grosse Rat am Mittwoch grünes Licht für die notwendige gesetzliche Grundlage gegeben.

Gar nicht begeistert vom E-Voting war Grossrat Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne). Er forderte, den Artikel zum E-Voting im Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte ersatzlos zu streichen. «Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger begleiten die Wahlen und Abstimmungen. Jeder kann in den Wahlbüros dabei sein», so der Grossrat. Mit dem Gesetzesartikel zum E-Voting wolle man nun die bisherigen Wahlbüros abschaffen. An deren Stelle werde ein einziges, zentrales und undurchsichtiges Wahlbüro treten. «Der Bürger verliert Einsicht in das System. Nur Spezialisten werden die Ergebnisse bestätigen können», warnte Bruno Marmier. Wegen des Risikos von Wahlbetrug sei das E-Voting «Gift für die Demokratie und die Stabilität». Er appellierte an seine Ratskolleginnen und Ratskollegen: «Geben wir den Lockrufen der Technologie nicht nach.»

Unterstützung erhielt Marmier von der EDU. Deren Abgeordneter Ivan Thévoz aus Russy ergänzte: «Seien wir intelligent und warten ab, was das Parlament in Bern zum E-Voting entscheiden wird.» Alle wüssten, dass E-Voting nicht sicher sei, er verwies auf die Gefahren der Cyberkriminalität.

«Technikfeindlichkeit»

Die anderen Parteien teilten diese Sichtweise grösstenteils nicht. «Ich bin sehr erstaunt, wenn nicht sogar schockiert über die scharfen Worte und die Technikfeindlichkeit des Grossrats Marmier», so die Wortmeldung von Bernhard Altermatt (Die Mitte, Freiburg). Es gehe darum, «mit Vorsicht und Zuversicht die notwendigen Rahmenbedingungen für E-Voting zu schaffen». Zudem sollten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an der Gestaltung des Gemeinwesens teilnehmen können.

Der SP-Grossrat und Syndic der Stadt Freiburg, Thierry Steiert, berichtete, dass der Pilotversuch in seiner Gemeinde gezeigt habe, welche Erleichterung das E-Voting für ein zügiges Auszählen der Stimmen bringe. Betrug sei auch bei Wahlen auf Papier möglich, so das Argument von Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley). «E-Voting kostet weniger und geht schneller. Man muss der Modernität die Hand reichen.»

«Pessimismus ist übertrieben»

«Marmiers Pessimismus ist stark übertrieben. E-Voting wird kommen», so Staatsrat Didier Castella (FDP). Betrug habe es auch schon mit Papierstimmzetteln gegeben. Ist es ein Gift für die Demokratie? «Nein, es ist vielmehr eine Stärkung der Demokratie», entgegnete der Staatsrat auf die Kritik. «Wir bieten den Bürgern eine Wahlmöglichkeit. Auslandschweizer verlangen das schon lange.» Der Bund werde das E-Voting wahrscheinlich einführen. «Es wäre eine unglückliche Situation, wenn auf nationaler Ebene online abgestimmt werden kann und auf kantonaler Ebene nur auf Papier.»

Die meisten Grossrätinnen und Grossräte unterstützten die rechtlichen Grundlagen für das E-Voting. Sie schickten Marmiers Streichungsantrag mit 76 Nein-Stimmen bachab. Nur 17 Abgeordnete stimmten dafür – bei vier Enthaltungen.

Quellcode veröffentlichen

Armand Jaquier (SP, Romont) schlug vor, den Quellcode der Wahlsoftware offenzulegen und dies im Gesetz vorzuschreiben. Mit der Veröffentlichung des Quellcodes wird aufgezeigt, wie ein Computerprogramm funktioniert. «Das ermöglicht eine Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger sowie eine Identifizierung von eventuellen Problemen.» Jaquier bewertete diesen Schritt als notwendig «für das Vertrauen in unser demokratisches System».

Dieses Anliegen sei legitim, antwortete Castella, Direktor der Institutionen. «Es sollte aber nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung geregelt werden.» 

Auch Jaquiers Vorschlag verweigerte der Grosse Rat in der Folge die Gefolgschaft: mit 69 Nein- gegen 26 Ja-Stimmen, bei neun Enthaltungen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema