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Der Grosse Rat will eine einfache und unbürokratische Anpassung von Zonennutzungsplänen

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Die Mehrheit der Grossräte liess sich von den Einwänden des Staatsrates nicht umstimmen.

Zonennutzungspläne einfacher und schneller anpassen: Diesen Vorschlag machten die Grossräte Cédric Péclard (La Broye c’est vous!, Aumont) und Sébastien Dorthe (FDP, Matran) mittels Motion. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) solle geringfügige Anpassungen dieser Pläne genehmigen können, ohne Vorprüfung und Koordination durch das Bau- und Raumplanungsamt.

Als Beispiele nannten die Motionäre eine ungünstige Grundstücksgeometrie oder Topografie. Es dürfe sich aber keineswegs um Erweiterungen der Bauzone handeln. Auch dürfe das beschleunigte Verfahren nur zur Anwendung gelangen, wenn kein öffentliches Interesse vorliege, zum Beispiel Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen oder ein schützenswertes Ortsbild.

Nur für eine Handvoll Fälle

Der Staatsrat empfahl dem Kantonsparlament, die Motion abzulehnen. Die RUBD benötige als Entscheidbehörde ein vollständiges Dossier, welches vom Bau- und Raumplanungsamt vorbereitet werde. Die Motionäre würden nicht berücksichtigen, dass auch geringfügige Anpassungen den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung entsprechen müssen. «Entsprechend muss die RUBD auch in den einfachsten Fällen das Bau- und Raumplanungsamt anhören.»

Mit seinen Einwänden stiess der Staatsrat bei einer Mehrheit im Grossen Rat nicht auf Gehör. Die Parlamentarier nahmen die Motion mit 59 Stimmen an. 30 lehnten sie ab und 4 enthielten sich. Da half auch das Votum des Staatsrats Jean-François Steiert (SP) nicht. Er hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Verfahrensänderung nicht unmöglich wäre, aber nur eine Handvoll Fälle betreffen werde.

In der Motion lasse man bewusst einen Handlungsspielraum für die RUBD, sagte Dorthe. «Wir sollten nicht die Tür zu einer pragmatischen Lösung verschliessen.»

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