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Der Grosse Rat wird über E-Voting und klare Regeln für Wahlen diskutieren

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In der Märzsession, die nun beginnt, wird der Grosse Rat entscheiden, ob Freiburg dauerhaft ein E-Voting einführen darf. Zudem werden sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit Betreibungen und Steuern befassen.

E-Voting, klarere Regeln bei Majorzwahlen, vollständige Auszüge aus den Betreibungsregistern und Änderungen bei den Steuern für Schiffe: Das Programm der Märzsession des Kantonsparlaments ist vielfältig.

Am umfangreichsten sind die geplanten Änderungen im Bereich der politischen Rechte. Neu will der Kanton eine Gesetzesgrundlage schaffen, um E-Voting dauerhaft anbieten zu dürfen. «In der gegenwärtigen Form erlaubt das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte nur das Durchführen von Versuchen», schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft. Der Kanton könnte in der Zukunft ein E-Voting einführen, «sobald sichere und vollständig überprüfbare elektronische Systeme verfügbar sind». Zum Einsatz kämen das System des Bundes oder ein vom Bund genehmigtes System.

Mehrfache Kandidaturen erlaubt

Im selben Gesetz regelt der Staatsrat verschiedene Bestimmungen zu den Majorzwahlen. In den letzten Jahren gab es wiederholt Diskussionen über die Zulässigkeit von Kandidaturen. So gab es Kandidierende, die auf der Liste ihrer Partei und zeitgleich auf der Liste ihrer Bündnispartner antraten. Aufgrund der Ergebnisse einer Vernehmlassung will der Staatsrat solche Mehrfachkandidaturen nun ausdrücklich zulassen.

Auch Allianzen, die erst für den zweiten Wahlgang entstanden, sorgten für Diskussionen. Im Gesetz regelt der Staatsrat, dass Bündnisse sich nach dem ersten Wahlgang auflösen oder erst dann gründen können. Am zweiten Wahlgang dürfen jedoch nur Kandidierende teilnehmen, die schon in der ersten Runde dabei waren. Das war so bisher nicht explizit festgehalten. Sich im zweiten Wahlgang zurückzuziehen, um damit jemandem Platz zu machen, der bereits ausgeschieden ist, wird nicht mehr möglich sein.

Am Mittwoch und am Freitag finden diese Diskussionen statt. Bereits am Dienstag werden sich die Grossrätinnen und Grossräte mit der Besteuerung von Schiffen befassen. Aufgrund einer Motion der Parlamentarier Eric Collomb (Die Mitte, Lully) und Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley) hat der Staatsrat das entsprechende Gesetz einer Totalrevision unterzogen.

Steuerreduktion für Schiffe

Für die Freizeitschifffahrt ist neu eine progressive Grundsteuer vorgesehen. Diese richtet sich nach der Länge des Schiffs und dessen Motorenleistung. Zudem schlägt der Staatsrat in seinem Gesetzesentwurf vor, dass der Einsatz von Elektromotoren und Wasserstoffmotoren mit einer Steuerreduktion belohnt werden soll. Diese beiden Antriebsarten sollen bei schwacher Motorleistung sogar ganz von der Steuer befreit werden.

Ebenfalls am Dienstag ist eine Debatte zu den neuen Betreibungsregistern vorgesehen. Bisher können die Betreibungsämter nur über die Betreibungen und Verlustscheine Auskunft geben, die in ihrem Bezirk ausgestellt wurden. In Zukunft soll ein Betreibungsregisterauszug alle Betreibungen und Verlustscheine der Schuldnerinnen oder Schuldner im Kanton enthalten, unabhängig vom ausstellenden Amt. Dafür braucht es eine Verknüpfung der Registereinträge mit den AHV-Nummern. Über die dafür notwendige Gesetzesänderung werden die Grossrätinnen und Grossräte abstimmen. Eine klare Zustimmung ist zu erwarten. Denn bereits eine Motion mit dieser Stossrichtung war im Jahr 2021 ohne Gegenstimme angenommen worden.

Entflechtung abschliessen

Abschliessen will der Grosse Rat seine Debatte über die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden. In der Februarsession waren die Parteien des linken Flügels unterlegen mit ihrer Forderung, den Gesetzesentwurf zurückzuweisen (die FN berichteten). Die finanzielle Unsicherheit sei zu gross. Man solle anstehende Reformen auf Bundesebene und deren Auswirkungen abwarten, war ihr Argument. Die bürgerlichen Parteien entgegneten, dass es nicht sinnvoll sei abzuwarten, weil die Gesetze auf Bundesebene einem ständigen Wandel unterliegen.

Forschungsprogramm

Freiburgs fehlender Anschluss an Horizon steht auf der Agenda

Soll der Kanton Freiburg wegen des europäischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizon Europe beim Bundesrat und beim Parlament in Bern vorstellig werden? Über diese Standesinitiative stimmen die Grossrätinnen und Grossräte am Dienstag ab.

Seit dem Verzicht der Schweiz auf ein Rahmenabkommen mit der Europäischen Union hat diese das Land aus der nächsten Phase des Programms ausgeschlossen. «Angesichts der Bedeutung der Universität und der Fachhochschulen für den Kanton Freiburg ist der Staatsrat sehr besorgt über den Ausschluss der Schweiz», heisst es in der Botschaft der Kantonsregierung.

Attraktivität sinkt

Horizon fördere die Zusammenarbeit in der Forschung zwischen den Universitäten in Europa. Der Ausschluss schränke die Mobilität von Forschenden und Studierenden, die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer im ganzen Hochschulbereich ein. Die Attraktivität und die Ausstrahlung von freiburgischen Hochschulen und Instituten würde sinken. Nicht nur jene der Universität, auch Kooperationen mit den Fachhochschulen des Kantons nähmen Schaden.

Die Teilnahme am Programm und der Zugang zur internationalen Spitzenforschung stärken laut Staatsrat das Prestige und die Sichtbarkeit der Freiburger Institutionen. Zudem seien in den vergangenen Paketen des Programms zuerst 20 Millionen Euro und dann 35 Millionen Euro nach Freiburg geflossen. jmw

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