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Der interkommunale Finanzausgleich hat noch die Volkshürde zu nehmen

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Autor: arthur zurkinden

Mit 84 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat das Kantonsparlament das neue Gesetz über den interkommunalen Finanzausgleich verabschiedet. Wegen des obligatorischen Finanzreferendums hat aber das Freiburger Stimmvolk das letzte Wort. Laut Pascal Corminboeuf ist der Staatsrat bemüht, die Volksabstimmung bereits am 7. März 2010 durchzuführen, damit der neue Finanzausgleich bei einem Ja im Jahre 2011 in Kraft treten kann.

Berggemeinden unzufrieden

Aufgrund der klaren Abstimmungsergebnisse anlässlich der ersten Lesung vom vergangenen Donnerstag blieben gestern lange Debatten aus. Der Staatsrat beharrte zwar auf seinem Antrag, beim Bedarfsausgleich einen Schwellenwert mit Index 100 einzuführen, was bedeutet würde, dass nur 68 der 168 Gemeinden davon profitieren könnten. Mit 81 zu 10 Stimmen wurde aber das Ergebnis der ersten Lesung bestätigt. Auch wollte er, dass der Kanton den Bedarfsausgleich nur mit 35 Prozent des Ressourcenausgleichs finanziert, also jährlich mit 8,26 Mio. Franken. Aber auch hier sprach sich der Rat mit 85 zu 4 Stimmen für 50 Prozent aus, also für jährlich fast 12 Mio. Franken.

Die Schlussabstimmung fiel wohl nicht ganz einstimmig aus, weil sich die Berggemeinden benachteiligt fühlten. Moritz Boschung (CVP, Düdingen) wollte, dass die Sömmerungszonen in die Kriterien des Bedarfsausgleichs einfliessen, womit die Berggemeinden mehr Gelder erhalten würden. Er verzichtete aber gestern auf einen Antrag, weil der Staat keine statistischen Zahlen bezüglich dieser Zonen liefern konnte. «Ich bin enttäuscht», rief er aus.

Sowohl Kommissionspräsident Albert Bachmann wie auch Pascal Corminboeuf versicherten, nach besseren Lösungen gesucht, aber keine gefunden zu haben. «Wir hatten keine glaubwürdigen Zahlen zur Verfügung», so Bachmann.

Die Kriterien werden aber bereits nach drei Jahren analysiert. Corminboeuf hoffte, bis dann bessere Kriterien zur Entlastung der Berggemeinden zu finden. Er schloss auch nicht aus, dass die Berggemeinden mit anderen Subventionen, unabhängig vom Finanzausgleich, entlastet werden könnten, wie dies andere Kantone praktizieren.

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