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Der Justizrat entlastet den zuständigen Untersuchungsrichter in der Polizei-Affäre

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Autor: Pascal Jäggi

Die Transparenz in der Freiburger Justiz ist gewährleistet, hält der Justizrat in der Antwort auf eine Anfrage des Grossrats Louis Duc (Mitte-links-Bündnis) zur «Polizei-Affäre» fest. Der Grossrat aus Forel hatte sich daran gestört, dass das Kantonsgericht den Fall erneut an denselben Untersuchungsrichter zurückgeschickt hat, der zuvor schon zweimal in der Affäre ermittelt hatte. Der Staatsrat hatte die Anfrage an den Justizrat, das Überwachungsorgan der Freiburger Justiz, weitergeleitet.

Ausstand nicht nötig

Es sei nicht Aufgabe der Strafkammer, zu bestimmen, welcher Richter für die Fälle zuständig sei, antwortet der Justizrat. «Ausser bei einem begründeten Ausstand ist der bereits mit dem Fall betraute Untersuchungsrichter zuständig», heisst es im Schreiben. Im entsprechenden Fall sieht der Justizrat keinen Grund für einen Ausstand. Der Umstand, dass das Kantonsgericht den Nichteintretensentscheid von Jean-Luc Mooser aufgehoben hat, heisse nicht automatisch, dass dieser den Fall nicht mehr betreuen kann, stellt der Justizrat klar.

Gegen externe Behörde

Ablehnend steht der Justizrat auch der Vergabe an eine externe Gerichtsbehörde gegenüber. Eine spezielle Behörde für gewisse Bevölkerungsgruppen, wie Polizisten und Richter, sei nicht angebracht, das Militärstrafgericht, das früher auch Polizisten beurteilte, sei schliesslich abgeschafft worden, so der Justizrat. Eine Zweiklassenjustiz mit Gerichten für «Normalbürger» und solchen für Amtsträger hält der Justizrat nicht für wünschenswert.

Unabhängige Justiz

Der Fall habe klar gezeigt, dass die Justiz in Freiburg unabhängig funktioniert. Den involvierten Personen seien keine Sonderrechte gewährt worden, nur weil sie Polizisten sind, schliesst der Justizrat. Indem die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gutgeheissen und der Fall an das Untersuchungsrichteramt zurückgewiesen wurde, habe das Kantonsgericht den Beweis dafür erbracht.

«Die Untersuchungen in den Fällen, in die Polizisten involviert sind, sollten am besten im Turnus von den ordentlichen Richtern übernommen werden», schreibt der Justizrat. Um das zu ändern, müssten laut dem Justizrat Gesetzes- und Verfassungsänderungen vorgenommen werden. Etwa um wieder ein Militärstrafgericht einzuführen.

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