Autor: Arthur Zurkinden
freiburg Am 7. November 2008 hat eine Polizei-Patrouille morgens um 4 Uhr den Vizechef der Kriminalpolizei im Auto kontrolliert, als dieser sehr auffällig aus der Grenette-Tiefgarage herausfuhr. Die Patrouille verzichtete aber auf einen Alkoholtest und brachte den hohen Polizeibeamten nach Hause, weil er angeblich «übermüdet» gewesen war.
Dieser Vorfall stiftete innerhalb der Polizei Unruhe, es dauerte aber einen Moment, bis Polizeikommandant Pierre Nidegger das Dossier an den Untersuchungsrichter weiterleitete. «Dann verstrichen rund zweieinhalb Monate, bis Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser sich des Falls annahm», hält der emeritierte Strafrechtsprofessor Franz Riklin gegenüber den FN fest.
Während das Dossier beim Untersuchungsrichter ruhte, war Polizeikommandant Pierre Nidegger aktiv und hörte sich die betroffenen Polizisten an. «Der Untersuchungsrichter hat dann nur noch den Vizechef der Kriminalpolizei verhört. Bezüglich der anderen Beteiligten hat er sich mit den Protokollen des Polizeikommandanten begnügt», begründet Franz Riklin, weshalb er am 27. Mai beim Justizrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen Jean-Luc Mooser eingereicht hat. Er hat auch eine solche Beschwerde beim Staatsrat gegen den Polizeikommandanten eingereicht, weil dieser als Untersuchungsrichter waltete.
Verfahren beschlossen
Am Montag teilte nun der Justizrat mit, dass er beschlossen hat, ein Verfahren gegen Jean-Luc Mooser zu eröffnen. «Damit soll abgeklärt werden, durch wen, wann und in welcher Form der Präsident des Untersuchungsrichteramtes, Jean-Luc Mooser, über den Einsatz der Polizeipatrouille informiert wurde und was der genaue Inhalt dieser Information war», schreibt der Justizrat in einer Mitteilung. «Als Aufsichtsbehörde über die Richterinnen und Richter obliegt es dem Justizrat, festzustellen, ob sich der Präsident des Untersuchungsrichteramtes dieser Angelegenheit verspätet angenommen hat und – wenn ja – aus welchen Gründen», führt der Justizrat weiter aus.
Entscheid des Richters nicht betroffen
Der Justizrat gibt weiter zu verstehen, dass sich sein Verfahren nicht auf die Verfügung vom 27. Februar 2009 über den Verzicht auf eine Strafverfolgung bezieht. Dieser Entscheid des Un-tersuchungsrichters betreffe die richterliche Unabhängigkeit, und gegen die Verfügung sei keine Beschwerde erhoben worden. Ebenso wenig gehe es um das Ermittlungsverfahren, das Jean-Luc Mooser nach Bekanntwerden eines SMS durchführte, in dem von Alkohol am Steuer die Rede war.
Mooser hat die Polizisten im Juli erneut einvernommen. Er wird seinerseits seinen Entscheid in den nächsten Tagen bekannt geben.