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Der Justizrat fügt sich ins Räderwerk der kantonalen Institutionen ein

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Autor: walter buchs

Am 1. Juli 2007 hat der aus neun Mitgliedern bestehende Justizrat seine Tätigkeit aufgenommen. Am Montag hat das Präsidium vor den Medien «eine positive Gesamtbilanz» über das erste Amtsjahr gezogen. Mit Genugtuung stellte Präsidentin Antoinette de Weck, FDP-Präsidentin, fest, dass der Justizrat eine gewisse ausgleichende Wirkung im Kontakt und im Umgang zwischen den verschiedenen Behörden der richterlichen Gewalt haben kann.

Über 200 Wahlempfehlungen

Auch die Aufgabenteilung, wie sie bei der Besetzung der Richterposten zwischen Justizrat und Grossen Rat und seiner Justizkommission festgelegt wurde, beurteilt die Präsidentin nach den Erfahrungen der ersten Monate als zweckmässig.

Für Vize-Präsident Peter Haenni, Universitätsprofessor, hat das erste Jahr den Mitgliedern dieses neuen Gremiums eine grosse Arbeitsbelastung gebracht. Das Plenum hatte 31 Vollversammlungen abgehalten. Dazu kommen Vorbereitungen und Sitzungen der drei Kommissionen, die der Justizrat unter sich gebildet hat und von denen Professor Haenni zwei präsidiert.

Wie de Weck vor den Medien sagte, hat der Justizrat seit Juli 2007 für die Wahl von insgesamt 118 haupt- und nebenberuflichen Stellen Ausschreibungen vorgenommen und Stellungnahmen zuhanden des Grossen Rates abgegeben. Weiter habe er zu 96 Wiederwahlen von Behördemitgliedern der richterlichen Gewalt Stellung genommen. Mit Genugtuung stellte die Präsidentin fest, dass der Grosse Rat bei der Wahl von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen den Empfehlungen folgte.

Bald erste Inspektionen

Gemäss Auftrag wird der Justizrat Ende September mit der administrativen Aufsicht der richterlichen Gewalt sowie der Staatsanwaltschaft beginnen. Diese Inspektionen werden von der aus drei Personen bestehenden «Kommission für die administrative Aufsicht» durchgeführt. Wie es die Verfassung vorsieht, hat der Justizrat gewisse Inspektionen dem Kantonsgericht delegiert.

Im Rahmen der disziplinarischen Aufsicht hat der Justizrat seit Anfang Jahr 23 durch Privatpersonen eingereichte Anzeigen bearbeitet. Nur in vier Fällen war zur Erledigung der Anzeige ein Korrespondenzwechsel notwendig. Bis zum heutigen Tag habe keine Anzeige die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Magistraten zur Folge gehabt, ergänzte Vize-Präsident Haenni am Montag vor den Medien.

Der Justizrat ist ebenfalls für die Überwachung der Magistraten zuständig. Zu diesem Zweck ist ein Ausbildungskonzept ausgearbeitet worden. Wie Professor Haenni hiezu sagte, erfolgen die Ausbildungsangebote in Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg (Weiterbildung) der Schweizerischen Richterakademie in Luzern und Neuenburg (neue Mitglieder der Gerichte) sowie verschiedenen erfahrenen Magistraten des Kantons (interne Ausbildung).

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