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Der Justizrat hat den Friedensrichter Francis Schwartz provisorisch suspendiert

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Autor: Mireille Rotzetter

FreiburgDer Justizrat hat gegen den Friedensrichter des Sensebezirks, Francis Schwartz, ein Disziplinarverfahren eröffnet. Wie der Rat gestern mitteilte, hat er Schwartz mit Verfügung vom 2. April provisorisch und mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben. Grund ist ein Strafverfahren wegen leichten Diebstahls – ein Betrag unter 1000 Franken –, das die Staatsanwaltschaft gegen Schwartz führt. Den Diebstahl soll Schwartz angeblich in seinem Amt als Friedensrichter anlässlich einer Inventaraufnahme in der Wohnung einer verstorbenen Person begangen haben. «Die provisorische Suspendierung ist eine administrative Massnahme», sagt Rechtsanwalt Daniel Zbinden, der die Interessen von Francis Schwartz vertritt. Laut Chris- tine Keller, juristische Sekretärin des Justizrats, wird eine Suspendierung bei einem Strafverfahren nicht automatisch vorgenommen. Keller gab gestern keine weiteren Auskünfte zu dem Fall.

«Ich kenne die Beweggründe des Justizrates für die Suspendierung nicht», sagt Daniel Zbinden. «Eine Person, die eine weniger exponierte Funktion ausübt als ein Friedensrichter, würde womöglich nicht suspendiert werden», vermutet der Rechtsanwalt. Der Justizrat habe sicher befunden, dass das Strafverfahren unvereinbar sei mit dem Amt, das Francis Schwartz ausübt.

Laut Daniel Zbinden wird Francis Schwartz beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Justizrats einreichen. «Die provisorische Suspendierung ist einschneidend für Francis Schwartz», sagt Zbinden. Deshalb wehre sich dieser dagegen und auch gegen den Diebstahlvorwurf.

Immunität aufgehoben

Als Friedensrichter genoss Francis Schwartz Immunität. Da die Staatsanwaltschaft ihn des Diebstahls verdächtigte, beantragte sie dem Kantons-parlament, seine Immunität aufzuheben. Ansonsten wäre es nicht möglich gewesen, ihn als Beschuldigten zu vernehmen. Die Justizkommission prüfte den Antrag des Staatsanwaltes und beantragte ihrerseits dem Grossen Rat Anfang März, die Immunität des Sensler Friedensrichters aufzuheben. Am 22. März bewilligte der Grosse Rat die Aufhebung. Dies stellt laut Emanuelle Kaelin Murith, Präsidentin der Justizkommission, in Freiburg einen Präzedenzfall dar (siehe FN vom 15. und 23. März). «Francis Schwartz hat selbst um die Aufhebung der Immunität gebeten», betont Rechtsanwalt Daniel Zbinden. Er habe sich im Strafverfahren zur Wehr setzen wollen.

Zum Strafverfahren selbst wollte Daniel Zbinden gestern nichts sagen. «Ich hatte noch keinen Einblick ins Dossier. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.» Sein Mandant Schwartz bestreite «den falschen und unberechtigten Vorwurf». Er habe sich in seiner Amtstätigkeit als Friedensrichter zu keinem Zeitpunkt eines strafbaren Verhaltens schuldig gemacht.

Wie es weitergeht, ist unklar. «Wird Francis Schwartz freigesprochen, könnte er sein Amt als Friedensrichter des Sensebezirks theoretisch wieder aufnehmen», sagt Daniel Zbinden und fügt an: «Lassen wir den Staatsanwalt jetzt seine Arbeit machen.»

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