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Der Kampf um das Schweizer Kreuz

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Seit dem 1. Januar gelten strengere Regeln für jene Unternehmen, die auf ihre Produkte das Signet «Made in Switzerland» oder das Schweizer Kreuz setzen wollen: Bei Lebensmitteln beispielsweise müssen mindestens 80 Prozent des Gewichts Rohstoffe aus der Schweiz ausmachen und bei Industrieprodukten müssen 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen (siehe Kasten).

Die Direktorin der Freiburger Handels- und Industriekammer, Chantal Robin, sieht das neue Gesetz in erster Linie als Chance. «Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Unternehmen dazu zu animieren, in der Schweiz zu investieren», sagt sie. Auch biete es einen Schutz vor Betrügern. Sie betont zudem, dass das neue Gesetz niemanden zwinge: Die Firmen können selber wählen, ob sie ihre Produkte oder auch Dienstleistungen mit dem Schweizer Label versehen wollen. Es liegt auch in ihrer Verantwortung, die Kriterien zu erfüllen, Kontrollen von aussen gibt es nicht. «Die Konkurrenten kontrollieren sich natürlich gegenseitig, und auch Konsumenten können das Label anzweifeln. In diesem Fall muss eine Firma beweisen, dass sie sich an die Regeln hält.»

An einer kürzlich durchgeführten internen Informationsveranstaltung der Handels- und Industriekammer zur Swissness-Gesetzgebung hätten die Firmen jedoch auch Befürchtungen geäussert, sagt Robin. So seien die Berechnungen, die das neue Gesetz notwendig mache, äusserst kompliziert, und der administrative Aufwand für die Firmen steige.

Roland ohne Schweizer Kreuz

Besonders betroffen von der neuen Regelung ist die Lebensmittelbranche. Der Murtner Salzgebäck-Hersteller Roland verzichtet beispielsweise neu darauf, das Schweizer Kreuz auf seine Produkte zu setzen. «Der administrative Aufwand ist mir zu hoch», erklärt der Inhaber Marc-André Cornu auf Anfrage. Weiterhin stamme jedoch ein grosser Teil der Rohstoffe für Bretzeli und Zwieback aus der Schweiz. Wie lange dies noch der Fall sein wird, ist unklar: Aus Kostengründen baute Cornu im vergangenen März 20 von 100 Stellen in Murten ab und erstellte dafür in Rumänien eine neue Fabrik.

Marc-André Cornu befürchtet nicht, dass das Fehlen des Schweizer Kreuzes dem Absatz der Roland-Produkte schaden wird. «Wir werden verstärkt auf unsere Tradition aufmerksam machen und die Qualität unserer Produkte so in den Vordergrund rücken.» Besonders im Ausland spiele das Schweizer Kreuz keine grosse Rolle – der grösste Teil der Roland-Produkte wird im Ausland verkauft. Dennoch sieht Cornu die neue Gesetzgebung eher als Nachteil für seine Firma.

350 Rezepte angepasst

Der Schokoladenhersteller Villars betont auf Anfrage die Vorteile der Swissness-Regelung: Sie schaffe Transparenz für Lieferanten und Konsumenten und fördere die Zusammenarbeit mit lokalen Produzenten. Villars verwende für die Schokolade Zucker und Milch aus der Schweiz, was die Existenz von 25 Milchbetrieben und 22 Zuckerrübenproduzenten sichere. Die neue Gesetzgebung sei auch umweltfreundlich, da sich durch die Verwendung lokaler Produkte die Transporte verminderten.

Trotz dieser Vorteile: Die Anpassung an die neuen Swissness-Vorschriften bedeutet für Villars einen grossen Aufwand. Wie die Firma schreibt, hat sie ein Jahr lang daran gearbeitet, die über 350 Rezepturen anzupassen, damit sie auf ihren Schokolade-Tafeln, Pralinen und Choco-Köpfli weiterhin das Villars-Logo mit dem Schweizer Kreuz anbringen kann. Dies war nötig, obwohl die Rohstoffe Kakao, Mandeln und Nüsse, die in der Schweiz nicht angebaut werden, nicht in die Berechnung einfliessen.

Die Gesetzgebung bringe Villars insofern Unannehmlichkeiten, als gewisse Halbfabrikate von Lieferanten, wie etwa Croquant, nicht mit Rohstoffen aus der Schweiz produziert werden. Auf gewisse solche Zutaten muss Villars nun deshalb verzichten. Auch müsse die Firma die Mehrkosten tragen, welche der verstärkte Kauf lokaler Rohstoffe mit sich bringe.

Fleisch und Käse unverändert

Wenig betroffen vom neuen Gesetz sind Cremo und Micarna: Sie verwendeten für ihre Produkte bereits Schweizer Milch respektive Fleisch. Bei der Micarna werde das Gesetz nur Produkte wie Cordon bleu betreffen, die einen kleinen Teil des Sortiments ausmachen, wie Mediensprecher Roland Pfister sagt. Stammen Panade und Käse nicht aus der Schweiz, so sei es wohl nicht länger möglich, das Schweizer Kreuz auf dieses Produkt zu setzen. «Aber wir werden erst noch sehen, wie wir das genau berechnen müssen.»

Ein Spezialfall bildet der Gruyère AOP: Das Herkunftsgebiet für die Herstellung des Käses mit dem geschützten Qualitätszeichen ist klar definiert, das neue Gesetz hat also keine Auswirkungen. Dennoch hat sich die Sortenorganisation für eine strenge Swissness-Regelung eingesetzt, wie Direktor Philippe Bardet sagt. Die Stärkung der Marke Schweiz sei wichtig für den Export.

Ein Problem bleibt für den Schweizer Käse jedoch bestehen: Das neue Gesetz hindert beispielsweise amerikanische oder kanadische Produzenten nicht daran, ihren Käse als «Swiss cheese» zu bezeichnen. «Da hätte die Schweiz früher in Freihandelsabkommen strenger sein müssen», sagt Bardet. Italien habe besser verhandelt, so trage Käse ausserhalb Italiens höchstens die Bezeichnung «Italian style».

Medikamente ohne Label

Pharma-Firmen wie die Vifor oder UCB Farchim sind von der neuen Gesetzgebung nicht betroffen. Die Medienstelle der Galenica AG, zu welcher die in Freiburg ansässigen Vifor SA und Vifor Consumer Health SA gehören, schreibt auf Anfrage, es sei nicht branchenüblich, auf Verpackungen von rezeptfreien Produkten wie Perskindol mit der Schweizer Herkunft zu werben, auch wenn die Produkte tatsächlich Swiss made seien. Bei Medikamenten sei dies in der Schweiz zurzeit gar nicht zulässig. Galenica schreibt, dass die Schweizer Herkunft der Produkte auf dem Markt wegen der hierzulande hohen Qualitätsstandards geschätzt und in der Firmenkommunikation genutzt werde.

Wie in der Pharma-Branche spielt auch in der Industrie ein Label «Swiss Made» kaum eine Rolle. «Es ist für uns nicht marktrelevant», sagt Helge Huerkamp, Generaldirektor der Firma Meggitt auf Anfrage. Julien Bianchi, Projektleiter und Export-Verantwortlicher bei der Firma Wifag-Polytype, erklärt, dass es für die Kunden zwar wichtig sei, dass das Engineering aus der Schweiz stamme. «Ob die Materialien für eine Maschine aber aus China oder der Schweiz kommen, spielt keine Rolle.»

Gerade für den Verkauf in die EU sei es jedoch wichtig, dass 60 Prozent der Teile eines Produktes schweizerisch oder europäisch seien und der wesentliche Teil der Arbeit in der Schweiz anfalle, da so der Einfuhrzoll von 1,7 Prozent wie unter EU-Ländern wegfalle. Für die Schweizer Industriebetriebe entstünde ein Nachteil, müssten ihre Kunden den Einfuhrzoll bezahlen. «Bei teuren Maschinen kann der Zoll schnell 10 000 Franken ausmachen», so Bianchi. Deshalb liegt Polytype viel an diesem sogenannten Präferenzursprung, der jedoch nicht unter die Swissness-Gesetzgebung fällt.

Gesetzgebung

Nicht für alle Produkte gelten die gleichen Regeln

Damit Lebensmittelhersteller oder industrielle Firmen ihre Produkte mit Hinweisen wie dem Schweizer Kreuz oder dem Herkunftssiegel «Made in Switzerland» versehen dürfen, müssen sie sich seit dem 1. Januar an strengere Vorschriften halten:

Naturprodukte: Naturprodukte (z. B. Gemüse, Mineralwasser, Fleisch, Holz oder Kies) sind von schweizerischer Herkunft, wenn sie einen engen Bezug zum Schweizer Boden aufweisen. Bei mineralischen Erzeugnissen ist es der Ort der Gewinnung, bei pflanzlichen Erzeugnissen der Ort der Ernte. Bei Fisch und Wild ist der Ort der Jagd ausschlaggebend, bei Fleisch aus Zuchthaltung müssen die Tiere die meiste Zeit in der Schweiz gelebt haben, für tierische Produkte wie Eier, Milch oder Honig muss die Tierhaltung in der Schweiz erfolgen.

Lebensmittel: Hier gilt die Regel, dass Rohstoffe aus der Schweiz mindestens 80 Prozent des Gewichts ausmachen. Es gelten jedoch zahlreiche Ausnahmen: Kommen Rohstoffe wie Kakao in der Schweiz nicht vor oder sind sie beispielsweise aufgrund einer schlechten Ernte oder einer Tierseuche nicht verfügbar, so werden sie nicht oder nur teilweise in die Berechnung miteinbezogen. Ausgenommen sind auch Zutaten in geringen Mengen wie Gewürze oder Hefe.

Industrieprodukte: 60 Prozent der Herstellungskosten (bisher waren es 50 Prozent) müssen in der Schweiz anfallen, und hier müssen auch wesentliche Fabrikationsschritte erfolgt sein, damit ein Produkt als «Swiss made» gelten darf. Bei Uhren ist speziell, dass die Regel bisher nur für das Uhrwerk galt, neu jedoch für die ganze Uhr. Bei den Fabrikationsschritten kann es sich um die Fabrikation im eigentlichen Sinne handeln oder um Entwicklung und Forschung. Auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Dienstleistungen: Unternehmen dürfen ihre Services als schweizerische Dienstleistung bewerben, sofern sich ihr Geschäftssitz in der Schweiz befindet und sie tatsächlich von der Schweiz aus verwaltet werden. Mit der zweiten Bedingung soll verhindert werden, dass mit einem einfachen Briefkasten ein ausreichender Bezug zur Schweiz geschaffen wird.

mir

 

www.ige.ch

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