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Der Kanton Bern verfügt den Abschuss des Gantrisch-Wolfs

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Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat den Abschuss der Wölfin  F78 verfügt.
Keystone/a

Seit Oktober streift eine Wölfin namens F78 im Gantrischgebiet und im Gürbetal umher. Weil das Tier nun zu viele Nutztiere gerissen hat, verfügt das Jagdinspektorat Bern den Abschuss der Wölfin.

Was Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter schon lange forderten und selbst Naturschutzverbände vermuteten, wird nun Tatsache: Das Jagdinspektorat des Kantons Bern verfügt den Abschuss der Wölfin F78, die über mehrere Monate lang Dutzende Schafe gerissen hat. Der Abschuss muss laut Jagdinspektorat bis Ende März erfolgen und ist nur Wildhütern erlaubt. Der Abschuss hat im Perimeter Gürbetal, Stockental, Längenberg und Gantrischgebiet zu erfolgen.

F78 schlug 29 Mal zu

Am 11. Oktober riss die Wölfin F78 zum ersten Mal drei Schafe in der Gemeinde Toffen. In den folgenden Wochen und Monaten tötete das Raubtier im Gebiet zwischen Gantrisch, Gürbe- und Stockental bei insgesamt 29 Gelegenheiten 32 Tiere. 20 weitere Tiere hat der Wolf verletzt und mussten von Wildhütern getötet werden. Vier Tiere werden vermisst. Mit einer DNA-Probe konnte das Jagdinspektorat ermitteln, dass es sich beim besagten Wolf um ein Weibchen handelt. Dass es sich bei den Rissen zwischen Oktober 2020 und Februar dieses Jahres um dieselbe Wölfin handelt, erachtet das Jagdinspektorat als erwiesen. Diesen Schluss hätten vier genetische Nachweise an Rissen wie auch etliche Sichtungen der Wölfin im Gebiet erlaubt. Der letzte bekannte Riss der Wölfin geht auf den 8. Februar in der Gemeinde Burgistein zurück, wo sie ein Schaf tötete.

Vergrämung wirkte nicht

Dass ein einzelner Wolf in so kurzer Zeit so viele Nutztiere reisst, sei problematisch, wie das Jagdinspektorat bereits im Dezember sagte (die FN berichteten). Das Jagdinspektorat war bestrebt, das Problem anders als mit einem Abschuss zu lösen: Einerseits versuchte es, die Wölfin zu vergrämen. Dabei versuchten Wildhüter die Wölfin mit Gummischrot aus der Gegend zu vertreiben. Dass dies nicht gelang, liegt wohl daran, dass die Wildhüter die Wölfin quasi auf frischer Tat hätten ertappen müssen, was alles andere als einfach sei.  

Andererseits informierten das Jagdinspektorat und die kantonale Herdenschutzberatung aktiv über die Anwesenheit der Wölfin. So erhielten die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter in der Region Informationen per SMS, E-Mail und Newsletter über den Wolf, und der Herdenschutzbeauftragte gab Ratschläge, wie man den Schutz der Tiere aktiv verbessern könne. Auch der Berner Bauernverband informierte seine Mitglieder aktiv über die Anwesenheit der Wölfin. Zwar hätten daraufhin einige Schafhalterinnen und Schafhalter die Zäune rund um ihre Tiere verstärkt oder sie über Nacht in den Stall gestellt, wie das Jagdinspektorat schreibt, «doch die Wölfin fand immer wieder ungenügend geschützte Tiere».

Besserer Herdenschutz

Dass die Wölfin abgeschossen werden kann, liegt unter anderem auch daran, dass in Gemeinden, wo der Wolf noch nie war, weniger strenge Kriterien für einen Abschuss gelten (siehe Kasten). Dies ändert sich nun. Denn die Gemeinden im Gantrischgebiet werden nun als Gebiete mit Wolfspräsenz gelten. In solchen Gemeinden werden gerissene Tiere nur dann dem Abschusskontingent zugerechnet, wenn sie wolfssicher eingezäunt waren. Damit sei auch klar, dass sich der Herdenschutz massiv verbessern müsse, so das Jagdinspektorat. Dann werde auch ein Nebeneinander von Mensch und Grossraubtieren möglich.

Informationen

«Erheblicher Schaden angerichtet»

Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung und dem Konzept Wolf Schweiz kann der Kanton eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden liegt laut Artikel 9 bis der Jagdverordnung vor, wenn der Wolf mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten tötet. Diese Zahl gilt jedoch nur in Gebieten, wo der Wolf vorher nicht präsent war, wie dies in den meisten Gemeinden im Gantrischgebiet und Gürbetal bislang der Fall war. Im Fall von F78 sind es 36 Nutztiere, die auf das Konto der Wölfin gehen. Das Jagdinspektorat hat die Verfügung am 19. Februar 2021 dem Bundesamt für Umwelt und den Organisationen mit Verbandsbeschwerderecht eröffnet. Weil ab dem 1. April bis Ende Juli für weibliche Wölfe ein besonderer Schutz für die Fortpflanzung und die Aufzucht von Jungtieren gilt, ist die Abschussbewilligung bis Ende März 2021 bewilligt. Das Bundesamt für Umwelt bestätigt auf Anfrage, dass die Rechtmässigkeit der Abschussverfügung des Kantons Bern für die Wölfin zurzeit geprüft werde. nj

Reaktionen

Bauernverband froh, Pro Natura zeigt Verständnis

Hans-Jörg Rüegsegger, Präsident des Berner Bauernverbands ist über den Entscheid des Jagdinspektorats erleichtert: «Nach den letzten Wochen, als die Wölfin auch eine Herde angriff, die sehr gut geschützt war, sind wir nun froh, dass der Kanton Bern endlich handelt.» Die letzten Angriffe hätten gezeigt, dass das Raubtier sich an die Gegebenheiten der Region angepasst und gelernt habe, die Herdenschutzmassnahmen zu überwinden. Dass gewisse Schafe und Ziegen nicht ausreichend geschützt waren, sei eine Tatsache. «Der Herdenschutz ist aber nicht immer einfach zu vollziehen.» Zudem handle es sich bei vielen Schafhalterinnen und Schafhalter in der Region um Privatpersonen, die die Schafzucht als Hobby betrieben. Viele hätten nicht die Zeit, sich rund um die Uhr um den Unterhalt der Zäune zu kümmern. Nichtsdestotrotz wolle der Schafzuchtverband den Herdenschutz in der Region fördern, auch weil bei einem allfälligen zweiten Wolf die Hürden für einen Abschuss gestiegen sind. «Der Verband Berner Schafzuchtorganisation hat mit den Schafzüchterinnen und Schafzüchtern Kontakt aufgenommen und bieten im Frühling Kurse bezüglich Herdenschutz an.»

Keine Beschwerde

«Wir haben vermutet, dass ein Abschuss in nächster Zeit verfügt werden könnte», sagt Verena Wagner, Präsidentin von Pro Natura Bern. Die Wölfin habe etliche Probleme verursacht. Zudem seien die rechtlichen Voraussetzungen gemäss Konzept Wolf Schweiz erfüllt gewesen. Aus diesem Grund werde Pro Natura Bern auch keine Beschwerde einreichen. Naturschutzorganisationen sind bei Bauprojekten einspracheberechtigt, aber auch wenn Abschussverfügungen gegen geschützte Arten wie dem Wolf verfügt werden. Dass Pro Natura Bern davon nicht Gebrauch machen wird, liege auch daran, dass der Kanton Bern eine konsequente Grossraubtierpolitik verfolge, lobt Wagner. In der sogenannten «Kerngruppe Wolf», die vom Jagdinspektor präsidiert wird, seien von Naturschutzorganisationen über Nutztierhalter, Bauernorganisationen und Jäger bis hin zur Herdenschutzberatung alle Parteien seit langem in die Diskussionen miteinbezogen worden. «Unser Ziel ist es, dass der Wolf und der Mensch nebeneinander leben können und der Wolf von der Gesellschaft akzeptiert wird.»

«Darf sich nicht wiederholen»

Wagner stellt indes auch klar: «Dieser Abschuss muss ein Einzelfall bleiben.» Dass der Wolf wiederkomme, ist für sie nur eine Frage der Zeit – und zwar auch in Gebiete, wo er bisher noch nicht war. «Jetzt muss der Herdenschutz massiv vorangetrieben und verstärkt werden, damit Schafe und Ziegen in Zukunft besser vor dem Wolf geschützt sind.» Denn dass viele Schafhalterinnen und Schafhalter ihre Tiere bislang zu wenig schützten, obwohl sie wussten, dass ein Wolf umherstreifte, stösst ihr sauer auf. «Wer den Aufwand scheut, seine Tiere ausreichend zu schützen, müsste sich vielleicht ein anderes Hobby suchen.» nj

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