Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Kanton Freiburg darf seine Daten ins Ausland auslagern

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Staatsrat kann die in Angriff genommene digitale Strategie des Kantons weiterführen. Der Grosse Rat hat dazu das Gesetz über den E-Government-Schalter angepasst und in ein neues Gesetz umgewandelt sowie Anpassungen im Datenschutzgesetz vorgenommen. Der Entscheid fiel einstimmig.

Am meisten zu reden gab das Auslagern der Daten in Clouds. Unbestritten war, dass diese technische Lösung für ein Vorhaben wie jenes des Kantons eine Notwendigkeit ist. Hingegen gingen die Meinungen über den Ort des Auslagerns auseinander. Das Kantonsparlament hat sich für folgende Formulierung entschieden: «Der Datenbearbeitungsort muss sich jederzeit auf Schweizer Gebiet oder auf dem Gebiet eines Staates befinden, der ein gleichwertiges Datenschutzniveau garantiert.» Laut Staatsrat Georges Godel (CVP) gibt es eine Liste des Bundes, die diese Länder aufzählt. «158 Länder sind nicht aufgeführt, 44 sind aufgeführt. Die USA gehören nicht zu den Ländern, in die Daten ausgelagert werden dürfen.» Godel präzisierte in der Debatte, dass beim Auslagern das deutsche Unternehmen SAP im Vordergrund stehe.

In einem Antrag hatte Grossrat Benoît Piller (SP, Avry-sur-Matran) verlangt, dass der Zusatz «Länder mit einem gleichwertigen Datenschutzniveau» gestrichen werde. Er verwies darauf, dass die kantonale Behörde für Datenschutz eine Lagerung in der Schweiz wünsche. Er stimme der Behörde zu, dass Personendaten in der Schweiz unter Kontrolle bleiben sollten, um nicht manipuliert werden zu können. Es gebe in der Schweiz genug Ingenieure, die dies leisten könnten. Er erwähnte auch eine «Swiss Cloud des Bundes».

Godel entgegnete, dass «Swiss Cloud» nicht zustande komme und der Bund an einer europäischen Cloud teilnehme. «Eine Schweizer Lösung wäre ideal, aber sie ist nicht möglich», sagte er.

Der Grosse Rat lehnte Pillers Antrag mit 52 gegen 30 Stimmen ab.

Unbestritten war gestern, dass der Kanton für seinen elektronischen Auftritt die AHV-Nummer zur Identifizierung der Nutzer verwendet.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema