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Der Kanton Freiburg entschädigt die Privatkliniken für den Corona-Mehraufwand

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Die Freiburger Privatspitäler haben vom Staat Freiburg eine finanzielle Entschädigung erhalten für den Aufwand, den sie aufgrund der Corona-Pandemie leisten mussten.

Im März 2020 hatte der Bundesrat wegen der Corona-Pandemie die Durchführung von nicht unbedingt notwendigen Operationen untersagt. Damit mussten auch die Privatkliniken ihre übliche Tätigkeit weitgehend aussetzen. Gleichzeitig beanspruchte der Freiburger Staatsrat per Beschluss das Personal und die Räumlichkeiten der Privatspitäler, um für die allfällige Überlastung der kantonalen Spitäler gewappnet zu sein. 

In der Zwischenzeit haben die Freiburger Privatspitäler ihren ordentlichen Betrieb längst wieder aufgenommen. Offen blieb aber bislang die Frage, wer für den Umsatzverlust sowie für den durch die Corona-Pandemie entstandenen Sonderaufwand aufkommt. Im Unterschied zum Kanton Waadt, wo diese Frage in einem Rechtsstreit mittlerweile vor Bundesgericht ist, sind die Verhandlungen im Kanton Freiburg abgeschlossen.

Gute Zusammenarbeit

Gemäss Angaben der kantonalen Gesundheitsdirektion hat der Kanton Freiburg einen Teil der finanziellen Ausfälle beglichen. Konkret erhielt die Clinique Générale 118’000 Franken, die medizinische Permanence 269’000 Franken und das Daler-Spital 258’000 Franken vom Kanton Freiburg überwiesen. Diese Beträge hatten die privaten Anbieter zuvor allesamt akzeptiert.

«Die Privatspitäler waren wichtige Akteure bei der Bewältigung der Krise, und die Zusammenarbeit hat gut funktioniert», erklärt Staatsrätin Anne-Claude Demierre und betont, dass sich die gute Zusammenarbeit fortsetze.

Der Kanton Freiburg ist aber der Meinung, dass er nicht für den gesamten Einnahmenausfall aufkommen muss, den die privaten Anbieter aufgrund der Corona-Krise verzeichneten. «Diese Einrichtungen haben Kurzarbeitsentschädigung in Anspruch nehmen können, und sie haben in der Zwischenzeit den Grossteil der damals verschobenen Operationen nachgeholt, betont Demierre. Zudem laufen auch auf Bundesebene Diskussionen über eine allfällige Entschädigung der Privatspitäler durch den Bund oder die Krankenversicherer.

«Wir waren aber der Meinung, dass allein durch das kantonale Dispositiv zur Bewältigung der Krise bei den Privatspitälern Sonderkosten entstanden sind, die eine Entschädigung durch den Kanton rechtfertigen», sagt Demierre weiter.

Die medizinische Permanence hat vom Staat Freiburg den höchsten Betrag erhalten, weil sie während der ersten Phase der Pandemie sämtliche kleine Notfallbehandlungen übernommen hat und ihre Öffnungszeiten ausweitete. Das Daler-Spital seinerseits hat einen Teil seiner Tätigkeiten aufrechterhalten. So stellte es seine Infrastruktur den Ärzten des HFR und der Clinique Générale für medizinische Interventionen zur Verfügung und gewährleistete den Betrieb der Geburtshilfeabteilung. Den tiefsten Betrag erhalten hat die Clinique Générale, die ihren Betrieb zwischen dem 16. März und dem 26. April vollständig einstellte. 

Anders geartet ist die Situation des Freiburger Spitals HFR. Aufgrund seines öffentlichen Status und seines Auftrags stand das kantonale Spital an vorderster Front bei der medizinischen Bewältigung der Corona-Pandemie. Der Kanton Freiburg stellte dem Spitalnetz dafür für das Jahr 2020 einen zusätzlichen Beitrag von gut 32 Millionen Franken zur Verfügung.

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