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Der Kanton Freiburg leistet Pionierarbeit

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

Wie wird die Sache von Ihnen angepackt, wenn Ihnen eine Angelegenheit überwiesen wird?

Wenn der Jugendrichter in einer Strafsache zur Überzeugung gelangt, dass ein Mediationsverfahren der richtige Weg sei, informiert er die Parteien und übergibt unserem Büro die Strafakten.

Es ist dann unsere Aufgabe, mit den Parteien Kontakt aufzunehmen, sie über das Verfahren zu informieren und abzuklären, ob sie zur Mediation, die ja freiwillig ist, bereit sind. Wir machen das in der Regel telefonisch, um gleichzeitig auf konkrete Fragen eingehen zu können. Dabei versuchen wir, die Opfer und die beschuldigten Jugendlichen für die Mediation zu gewinnen.

Wie geht es dann weiter?

Gemäss Verordnung des Staatsrates besteht unsere Aufgabe darin, Gespräche zwischen geschädigten Personen und beschuldigten Jugendlichen in Gang zu setzen, um gemeinsam eine freiwillig ausgehandelte Lösung zu finden. Die vom Jugendrichter überwiesenen Fälle sind vielfältig, was die strafrechtlichen Tatbestände anbelangt. Am häufigsten sind Tätlichkeiten, Körperverletzungen, Diebstähle und Sachbeschädigungen.

Je nachdem wie konfliktgeladen der Fall ist, führen wir zuerst Vorgespräche mit beiden Seiten, oder wir laden beide Parteien direkt zu gemeinsamen Gesprächen ein. Manchmal genügt eine gemeinsame Sitzung, um zu einer Lösung zu kommen, die für alle Beteiligten stimmt; manchmal braucht es bedeutend mehr.

Gelingt es, gemeinsam zu einer Einigung zu kommen, halten wir die ausgehandelten Punkte in einer Mediationsvereinbarung fest, die von allen Beteiligten unterzeichnet dem Jugendrichter übergeben wird. Gestützt darauf stellt dieser das Strafverfahren ein. Wenn keine Vereinbarung zustande kommt, nimmt der Richter das Strafverfahren wieder auf.

Wie sehen solche Lösungen konkret aus?

Im Zentrum stehen die Wiedergutmachung und die Versöhnung. Wie diese aussehen, hängt vom konkreten Fall und von den beteiligten Personen ab. Die Mediation gewährt hier grosse Freiheit und geht auf die Bedürfnisse der Beteiligten ein.

Eine Wiedergutmachung kann z. B. eine ernsthaft und ehrlich geäusserte Entschuldigung sein. Häufig ist genau das der Wunsch der Opfer. Ist ein Schaden entstanden, geht es darum, miteinander auszuhandeln, wie dieser ersetzt werden soll. Oft hat ebenfalls der Jugendliche von sich aus das Bedürfnis, etwas für das Opfer zu tun, die Sache mit einer Arbeit für das Opfer oder für die geschädigte Person wieder in Ordnung bringen zu können.

Die Lösung muss am Schluss von allen freiwillig akzeptiert werden können und dem Gebot der Fairness standhalten. Hier stelle ich immer wieder fest, dass Jugendliche oft ein sehr gutes Gespür für faire Lösungen haben.

Welche Erfahrungen haben Sie in den drei Jahren gemacht?

Die Mediation im Jugendstrafrecht funktioniert, macht Sinn und ist eine gute Alternative zum Strafverfahren. Die Geschädigten und Opfer schätzen den Platz, den ihnen die Mediation gewährt. Sie können ihre Sicht darlegen, werden ernst genommen und können das Vorgefallene so auch besser verarbeiten.

Die jugendlichen Beschuldigten müssen sich auseinandersetzen mit dem, was sie gemacht haben. Dabei erfahren sie aus erster Hand, was ihr Handeln ausgelöst hat. Mit der Mediation erhalten Jugendliche aber auch eine Chance, ihre Tat wiedergutzumachen. Sie erfahren, was man von ihnen erwartet und gleichzeitig zutraut. Mir ist wichtig, Opfer und Täter mit dem gleichen Respekt zu behandeln. Die Mediation ermöglicht, Jugendliche trotz Fehlverhalten in ihren positiven Seiten zu stärken.

Also ein Erfolg auf der ganzen Linie?

Es ist hier zu ergänzen, dass sich nicht jede Strafsache zur Mediation eignet. Und auch nicht jede angeordnete Mediation gelingt. Es braucht die Bereitschaft auf Täter- wie auf Opferseite, sich auf dieses Verfahren einzulassen und bei der Suche nach einer Lösung aktiv mitzuwirken. Auch ist nicht jede Vereinbarung ein High-light. Manchmal können aber auch minimale Lösungen für die Beteiligten Entlastung bringen.

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