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Der Kanton Freiburg will die Prämien der Krankenkassen nicht selber festlegen

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Autor: arthur zurkinden

freiburg Im Wallis will der Staatsrat die Krankenkassenprämien selber festlegen. Jedenfalls hat der für die Gesundheit zuständige Staatsrat gedroht, dass sein Kanton sich diese Kompetenz beschaffen werde. Es gehe nicht an, dass sich das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) darauf beschränke, die von den Krankenkassen angekündigten Prämienerhöhungen einfach zu bestätigen. Gemäss einer Meldung der Zeitung La Liberté wird der Walliser Staatsrat von seinen Waadtländer und Genfer Kollegen unterstützt. Deshalb wollte der SP-Grossrat Xavier Ganioz vom Freiburger Staatsrat wissen, wie er darüber denke.

Krankenversicherer legen Prämien fest

In seiner Antwort ruft der Staatsrat vorerst die gesetzlichen Grundlagen in Erinnerung. So legen gemäss KVG die Krankenkassen die Prämien fest. Die Tarife der obligatorischen Versicherung bedürfen aber der Genehmigung durch den Bundesrat. Dieser kontrolliert dabei, ob die bezahlten Prämien im Verhältnis zu den Kosten, welche die Versicherer im jeweiligen Kanton zu übernehmen haben, gerechtfertigt seien und überprüft auch, ob die Finanzierungsgrundsätze nach KVG eingehalten und die Solvenz der Krankenkassen gewährleistet seien. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, setzt der Bundesrat die Prämien selber fest.

Weniger spektakulär

Laut Staatsrat haben einige Kantone festgestellt, dass gewisse Krankenkassen die Prämien erhöhen, obwohl sie Reserven weit über den gesetzlichen Anforderungen haben. Deshalb seien die in Rechnung gestellten Prämien höher als die Gesundheitskosten zulasten dieser Krankenkassen. Mehrere Kantone wie auch Freiburg seien beim BAG vorstellig geworden und hätten Prämiensenkungen verlangt. Der Staatsrat wirft dabei dem BAG im Verfahren für die Prämiengenehmigung mangelnde Zusammenarbeit und Transparenz vor, was sich aber verbessert habe.

Laut Staatsrat ist der Eingriff des BAG im Kanton Freiburg weniger spektakulär gewesen als in andern Kantonen. Dies sei auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Reservenüberschüsse in Freiburg weniger gross seien als z. B. in den Kantonen Genf und Waadt. Kaum mehr als die Hälfte der 28 Kassen hätten überschüssige Reserven, die übrigen hingegen gar ungenügende.

Der Staatsrat ist nicht darauf erpicht, sich für eine Kompetenzübertragung vom Bund auf die Kantone einzusetzen. Er möchte auch andere Lösungsansätze für einen verstärkten Einbezug der Kantone in das Genehmigungsverfahren prüfen. Seiner Auffassung nach ist es zweckmässiger, die Resultate der Untersuchungen der Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) abzuwarten, bevor er umfassend zu dieser Frage Stellung nimmt.

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