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Der Kanton kann den Landwirten bei Landverkäufen nicht helfen

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Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2011 hatte in landwirtschaftlichen Kreisen für Unruhe gesorgt. Wertzuwachsgewinne auf landwirtschaftlichen Grundstücken sollten demnach als Einkommen und nicht mehr als Grundstückgewinn versteuert werden. Schweizer Landwirte müssten demnach eine halbe Milliarde Franken mehr versteuern, wird geschätzt. Auf Bundesebene haben inzwischen zwei Kammern eine Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP/LU) angenommen, welche diese Mehrbesteuerung nur bis zu den Anlagekosten beschränken soll.

100 Fälle seit 2012

In zwei Anfragen haben auch die Freiburger Grossräte Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) und Dominique Zamofing (CVP, Posieux) den Staatsrat angefragt, wie er nach der Annahme der Motion in Bern vorgehen will.

In seiner Antwort schreibt nun der Staatsrat, er gedenke das Bundesgerichtsurteil zu befolgen, dies zumindest bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes auf Bundesebene. Die kantonalen Steuerbehörden könnten nicht laufende Verfahren ändern, bloss weil eine parlamentarische Motion angenommen wurde.

Gemäss Kantonaler Steuerverwaltung seien im Kanton Freiburg seit 2012 rund hundert Fälle bearbeitet worden, die von der neuen Praxis betroffen seien.

Folgen bei Bundessteuern

Die geänderte Rechtsprechung habe allerdings für die Gemeinde- und Kantonssteuer wenig Auswirkungen. Sie betreffe in erster Linie Personen, die mit dem Verkauf von Grundstücken in Gemeinden mit hohen Landpreisen sehr grosse Einkünfte erzielt haben. Stark wirke sich die Änderung aber auf die direkte Bundessteuer und die AHV aus, auf welche die Behörden des Kantons aber keinen Einfluss hätten, hält der Staatsrat in seiner Antwort fest.

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