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Der Kanton kann für Lager und Ausflüge nur unterstützend wirken

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Für die Finanzierung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten im Rahmen der obligatorischen Schulzeit gilt in diesem Schuljahr eine Übergangslösung. Nachdem das Bundesgericht entschieden hatte, dass die Eltern dafür nicht mehr zur Kasse gebeten werden dürfen, gab der Kanton für dieses Schuljahr einen Aufruf für eine freiwillige Beteiligung heraus.

Grossrätin Susanne Aebischer (CVP, Kerzers) erachtet dies als problematisch. «In der Zwischenzeit bleiben die Kosten von Eltern, die den Beitrag entsprechend dem gültigen Recht nicht bezahlen wollen, bei den Gemeinden hängen», schrieb sie in einer Anfrage an den Staatsrat. Es bestehe zudem ein Risiko, dass mit dem Wegfall oder der Reduktion solcher Aktivitäten auch das Gewerbe, Transportunternehmen, kulturelle Institutionen oder Unterkünfte Einnahmen verlieren. Sie wollte deshalb vom Staatsrat wissen, ob der Kanton diese Aktivitäten nicht mit mehr finanziellen Mitteln fördern könne.

In seiner Antwort verweist der Staatsrat nun auf die Vorschläge, die er dem Grossen Rat Anfang 2019 zur Auswahl unterbreiten will. Der Kanton ist bereit, die Hälfte der bisherigen Elternbeiträge in Form einer jährlichen Subvention von drei Millionen Franken zu übernehmen. Der Gemeindeverband hingegen möchte, dass der Staat das Schulmaterial und die Gemeinden die ­schulischen Aktivitäten bezahlen. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, Aktivitäten von mehr als einem Tag als fakultativ zu erklären und den Eltern in Rechnung zu stellen. Eine Grossratsmotion wünscht einen Fixbetrag für Kanton und Gemeinden pro Schüler und Jahr (FN vom 13.9.).

Das Schulgesetz könne erst geändert werden, wenn die geplanten Anpassungen vom Grossen Rat genehmigt seien, schreibt der Staatsrat. Geschieht das bis Anfang 2019, könnte die Kostenaufteilung noch für das laufende Schuljahr rechtskräftig werden.

Mit seinen Vorschlägen möchte der Staatsrat die Gemeinden ermutigen, diese Aktivitäten weiterhin anzubieten. Er stellt aber klar, dass die betreffenden Aktivitäten von den Schulen und den Gemeinden organisiert werden und nicht von der Kantonsverwaltung. Die Auswahl der Angebote falle deshalb nicht in die Zuständigkeit des Kantons.

uh

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