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Der Kanton plant Sprachtests für alle Freiburgerinnen und Freiburger

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Der Kanton will mit dem neuen Sprachengesetz die Verständigung zwischen den beiden Sprachregionen fördern. Deshalb plant er Sprachtests und -kurse für alle Bewohnerinnen und Bewohner Freiburgs.

Das neue Sprachengesetz, das Staatsratspräsident Didier Castella (FDP) in dieser Legislatur vorstellen wird, nimmt langsam Form an. Es soll konkrete Massnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit beinhalten, unter anderem Sprachtest und Sprachkurse für die gesamte Freiburger Bevölkerung. «Ich will die Verständigung zwischen den beiden Kantonsteilen unterstützen», sagt Didier Castella gegenüber den FN. Der Staatsrat will mit den Sprachtests eine Regelung, die seit 2019 für Ausländerinnen und Ausländer gilt (siehe Kasten), auf die gesamte Bevölkerung ausweiten. «Diese Vorschriften haben sich bewährt», so der Direktor der Institutionen. Mit den Sprachtests prüfe das Amt für Bevölkerung und Migration, wie gut die Ausländerinnen und Ausländer integriert sind. «Wenn sich Freiburg als zweisprachiger Kanton profilieren will, müssen wir auch unsere eigenen Bürgerinnen und Bürger testen.»

Die deutschsprachigen Freiburgerinnen und Freiburger sollen also ihre Französischkenntnisse unter Beweis stellen, die französischsprachige Bevölkerung ihre Deutschkenntnisse. Didier Castella äussert sich optimistisch über die zu erwartenden Ergebnisse der Sprachtests: «Die meisten Romands in Freiburg sind fähig, Deutsch zu sprechen. Auch wenn es ‹Couchepin-Deutsch› ist, so wie meins. Es hat viele Fehler, aber die Leute verstehen mich.» Bei den Deutschschweizern mache er sich ebenfalls keine Sorgen.

Kanton bezahlt Sprachkurse

Welches Sprachniveau erwartet wird, habe der Staatsrat noch nicht definitiv entschieden. Perfekt müssten die Kenntnisse der Zweitsprache sicher nicht sein. «Das Niveau B1 oder B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen sollte realistisch sein», findet Didier Castella. Das Sprachniveau B1 bedeutet, dass sich eine Sprecherin oder ein Sprecher einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern kann. B2 ist erreicht, wenn sich jemand zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken kann.

Wenn das neue Sprachengesetz vom Grossen Rat angenommen wird, werde das Amt für Bevölkerung und Migration anschliessend alle volljährigen Freiburgerinnen und Freiburger gestaffelt zu den Tests aufbieten. Sollte jemand nicht bestehen, werde das Amt die betroffene Person zum Besuch eines Sprachkurses auffordern. «Die Zweisprachigkeit darf keine Frage des Geldes sein», so der FDP-Staatsrat. Darum müsse niemand die Kurse aus der eigenen Tasche bezahlen: Der Kanton werde die Kosten übernehmen. «Ich gehe davon aus, dass rund 20 Prozent der Freiburgerinnen und Freiburger die Sprachkurse besuchen werden», schätzt Didier Castella. Das sei es aber wert: «Zweisprachigkeit ist unser grosser Trumpf.» Als Brücke zwischen der Deutschschweiz und der Romandie hätten die zweisprachigen Freiburgerinnen und Freiburger schon jetzt einen höheren Wert auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.

Weniger Deutschsprachige

Angst vor einer Germanisierung hat der Staatsrat aus dem Greyerzbezirk nicht. «Wenn, dann müssen wir von einer Frankophonisierung sprechen», betont er und weist auf das statistische Jahrbuch hin: Seit 1970 ist der Anteil der Deutschsprachigen im Kanton Freiburg von 32 auf 26 Prozent gesunken. Der Anteil der Personen mit Französisch als Hauptsprache ist hingegen von 60 auf fast 70 Prozent gestiegen.

Weil der Staatsrat nicht über dem Gesetz steht, muss auch die Kantonsregierung einen Test absolvieren. «Man braucht einen grossen Wortschatz, um richtig reden zu können», weiss der Staatsrat. Darum blättert er nun abends in seinem Wörterbuch und entdeckt neue deutsche Wörter.

Gesetz

Sprachkenntnisse sind Pflicht für Ausländer

Wer als ausländische Person in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung beantragt, muss eine Landessprache sprechen und verstehen. Das verlangt seit 2019 das Ausländer- und Integrationsgesetz. Gemäss dem Freiburger Amt für Bevölkerung und Migration braucht es mindestens das Referenzniveau A2 beim Sprechen und A1 beim Schreiben.

Wer weder Deutsch noch Französisch als Muttersprache hat, muss demnach einen Nachweis erbringen, dass er oder sie die Schule oder eine Ausbildung in einer dieser Sprachen absolviert hat. Ist das nicht möglich, müssen ausländische Personen eine Bestätigung einer Sprachschule vorlegen und so ihre Kenntnisse nachweisen. Das Amt für Bevölkerung und Migration führt auf seiner Website eine Liste der subventionierten Sprachkurse. jmw/mes

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