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Der Kanton soll in Zukunft für Schulkreiswechsel bezahlen

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Wegen der Sprache oder wenn es die Teilnahme am kantonalen Talent-Förderprogramm Sport-Kunst-Ausbildung erfordert: Aus diesen Gründen kommt es im Kanton Freiburg manchmal zu Schulkreiswechseln. Diese Praxis hat in der Vergangenheit mehrfach zu Streitereien zwischen Gemeinden oder den für Schulen zuständigen Gemeindeverbänden gesorgt. Gemeinden, die solche Schüler aufnahmen, schickten oft überhöhte Rechnungen an die Wohngemeinden. Der Kanton hat zwar 2016 eine Verordnung erlassen, die den Höchstbetrag auf 7000 Franken pro Schüler und Schuljahr beschränken sollte. Doch auch das hat die Probleme nicht gelöst. Gestern stimmte der Grosse Rat mit 60 gegen 28 Stimmen einer Motion der Grossrätinnen Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Rose-Marie Rodriguez (SP, Estavayer-le-Lac) zu, gemäss welcher der Kanton statt 50 neu 100 Prozent der Lohnkosten bezahlt, die mit einem solchen Schulkreiswechsel verbunden sind. «Der Kanton befiehlt, der Kanton muss auch zahlen», so de Weck.

«Keine Klasse eröffnet»

Gegen diese Kostenverlagerung wehrte sich der Staatsrat. Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) sagte, dass Schulkreiswechsel aus sprachlichen Gründen laut Bundesgericht genehmigt werden müssen. Und das Förderprogramm sei vom Grossen Rat selber gutgeheissen worden. Gerade für das Förderprogramm werden Schüler in Schulkreise geschickt, wo sich die entsprechenden Infrastrukturen befinden. Das sei meist in Freiburg und Bulle der Fall.

Antoinette de Weck wies darauf hin, dass zuletzt 20 Schüler durch das Förderprogramm und acht aus sprachlichen Gründen einen Schulkreiswechsel vornahmen. Das habe für die betroffenen Gemeinden Kosten von rund 150 000 Franken zur Folge. Siggen entgegnete, dass keine solchen Kosten anfallen. Die Schulinspektoren hätten die betroffenen Schüler so eingeteilt, dass seit 2011 noch nie eine zusätzliche Klasse eröffnet werden musste. «Gibt es Konflikte zwischen Gemeinden, müssen Oberämter entscheiden. Da muss man nicht das Schulgesetz ändern.»

Das Parlament hatte wenig Gehör dafür. Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) sagte: «Man erhält einen Einzahlungsschein, obwohl man nichts bestellt hat. Niemand würde diese Rechnung begleichen. Aber den Gemeinden blieb nichts anderes übrig.»

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