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Der Kanton will eine Liste der Übernachtungsangebote im Internet erstellen

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Der Staatsrat möchte ein Inventar aller Beherbergungen im Kanton Freiburg schaffen, die im Internet angeboten werden. So will er sicherstellen, dass sich die Anbieter an die geltenden Gesetze halten.

«Ein unkontrollierbares Gesetz ist ein nutzloses Gesetz», schrieben zehn Grossrätinnen und Grossräte in einem Auftrag an den Staatsrat. Darin verlangen sie die Erstellung eines Inventars der im Internet angebotenen Unterkünfte vom Typ Airbnb im Kanton Freiburg.

Ein solches Inventar sei notwendig, damit die geltenden Gesetze in diesem Geschäftsfeld eingehalten werden. Anschliessend müsse die Meldepflicht gesetzlich verankert werden, begleitet von einem Bussensystem, um gegen Verstösse vorzugehen. «Ein Markt kann nur funktionieren, wenn eine Gleichbehandlung aller Akteure sichergestellt ist», schlossen die Mitglieder des Grossen Rats ihren Auftrag.

Die Grossrätinnen und Grossräte würden zu Recht die Frage der Gleichbehandlung erwähnen, schreibt die Kantonsregierung in ihrer Antwort. «In Bezug auf diese Problematik teilt der Staatsrat das Anliegen der Verfasserinnen und Verfasser des Auftrags, maximale Transparenz über das Unterkunftsangebot im Kanton zu schaffen und die Gleichbehandlung zwischen den Anbietern zu gewährleisten.»

Liste dank neuer Plattform

Der Staatsrat erinnert daran, dass der Freiburger Tourismusverband (FTV) eine Vereinbarung mit Airbnb abgeschlossen hat. Dadurch zieht das Online-Portal bei der Reservation die Aufenthaltstaxe bei den Gästen automatisch ein und leitet diese an den Verband weiter. Sie ermögliche jedoch nicht eine abschliessende namentliche Inventarliste der Beherbergungsanbieter. Gemäss dem Geschäftsmodell von Airbnb bleibe diese Liste im Eigentum der Plattform.

Jedoch werde die Pflicht zur Nutzung der Plattform CheckIn-FR es dem Tourismusverband langfristig ermöglichen, ein breiteres Inventar der Anbieter von Unterkünften aufzustellen. Diese Pflicht ist im neuen Tourismusgesetz vorgesehen, das sich derzeit in der Vernehmlassung befindet. Gemäss Staatsrat geht der Verband davon aus, dass ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes etwa 70 bis 80 Prozent der Beherbergungsbetriebe CheckIn-FR nutzen werden – denn nur die Plattformnutzer können ihren Gästen die kantonale Gästekarte überreichen, verbunden mit verschiedenen touristischen Angeboten.

Keine Patentpflicht für alle

Des Weiteren müssen alle Beherbergungsanbieter mit mehr als fünf Betten bereits heute bei der Gewerbepolizei ein Patent beantragen. Eine Patentpflicht für alle sei derzeit nicht wünschenswert, denn dies wäre eine grosse zusätzliche Belastung für die Anbieter und die Verwaltung.

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