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Der Kanton will Schäden durch Rabenkrähen vermeiden, nicht entschädigen 

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Der Staatsrat hat auf Anfrage des Parlaments aufgezeigt, dass sich der Kanton Freiburg der Rabenkrähenproblematik bewusst ist, gesetzlich jedoch keine Entschädigung für Schäden zugelassen ist. 

Im Frühjahr kommt es durch Schwärme von Rabenkrähen zu verheerenden Schäden bei frisch gesäten Kulturen. Das führt dazu, dass die Felder zwei- oder sogar dreimal nachgesät werden müssen, was zu wirtschaftlichen Verlusten für die Landwirte führt. Diese stehen dem Problem gegenüber, dass es keine wirksamen biologischen Hilfsmittel gegen die immer weiter zunehmende Population an Rabenkrähen gibt. Die Krähenproblematik ist auch beim Staatsrat immer wieder Thema. So antwortet er auf Fragen der Grossratsmitglieder Ivan Thévoz (EDU, Russy) und Dominique Zamofing (Die Mitte, Posieux) rund um diese Krähenproblematik und die möglichen Massnahmen.

Schwierig, Lösungen zu finden

Die von Krähen verursachten Schäden sind sowohl in Freiburg als auch in anderen Kantonen bekannt. Neue Lösungen seien jedoch schwierig zu finden, da sich Rabenkrähen schnell an neue Situationen gewöhnen und sich rasch anpassen, so der Staatsrat. Er stelle jedoch klar, dass die Population in der Schweiz und in Freiburg in den letzten Jahren relativ stabil geblieben sei. 

Der Staatsrat sei sich der Problematik durchaus bewusst. Aus diesem Grund führte das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve in den letzten zwei Jahren zusammen mit mehreren Freiburger Landwirten Versuche durch, bei denen verschiedene Vergrämungsmethoden eingesetzt wurden. Zudem arbeite das Institut an einem Forschungsprojekt von Agroscope zur Krähenthematik mit.  

Das Variieren von Methoden 

Der Staatsrat erklärt, dass die Rabenkrähe in einem gewissen Zeitraum von September bis Februar mit dem Grundjagdpatent gejagt werden dürfe. Im Frühling dürften die Wildhüter-Fischereiaufseher zudem punktuelle Abschüsse bei Schäden vornehmen. Dabei handle es sich aber nur um eine Massnahme mit kurzfristigen Auswirkungen, so der Staatsrat. Es sei notwendig, die Krähen zu vergrämen, aber dabei die Methoden der Vergrämung zu variieren. Zu diesen zählen beispielsweise das Befestigen von grossen, schwebenden Ballons oder das Anbringen von Knallgeräten. 

Die gesetzlichen Bestimmungen liessen jedoch keine Entschädigungen für Schäden zu, die von Krähen verursacht werden, so der Staatsrat. 

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