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Der Kinderabzug bei den Steuern bleibt abgestuft

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Eine Familie mit einem steuerbaren Einkommen von 62 000 Franken kann für ein Kind 8500 Franken Sozialabzug geltend machen; bei einem Nettoeinkommen ab 77 000 Franken liegt der Sozialabzug beim gesetzlichen Minimum von 7000 Franken.

Die Grossräte Romain Collaud (FDP, Cottens) und Nadine Gobet (FDP, Bulle) finden dies ungerecht. Unterschiede im Einkommen würden nämlich durch progressive Steuern mehr als ausgeglichen, und Personen mit höheren Einkommen würden auch keine sonstigen Hilfen wie Subventionen und Stipendien gewährt. Die beiden Grossräte forderten deshalb in einer Motion für Kinder Sozialabzüge, die bei allen Familien einkommensunabhängig gleich sind.

Die Motionäre erhielten Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager. Claude Brodard (FDP, Le Mouret) sagte: «Für die heutige Regelung gibt es keine Rechtfertigung. Sie ist diskriminierend.» Paul Herren (SVP, Kerzers) erwähnte, dass auch Bern keine Abstufung bei Kinderabzügen kenne.

Doch der Vorstoss wurde gestern vom Kantonsparlament mit 44 gegen 28 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.

Der Staatsrat hatte eine Simulationsberechnung erstellen lassen und kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Trotz des degressiven Sozialabzugs für Kinder sind Eltern mit höheren Einkommen bei den eingesparten Steuerbeträgen bevorteilt. Grund dafür ist die Steuerprogression bei der Einkommenssteuer. So muss eine Familie mit einem steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken dank des Sozialabzugs für ein Kind 1348 Franken weniger Steuern bezahlen. Bei einem Einkommen von 150 000 Franken sind es 2000 Franken weniger auf der Steuerrechnung.

Olivier Flechtner (SP, Schmitten) sagte denn auch: «Eine neues System müsste Familien entlasten, die es wirklich verdienen.»

Finanzdirektor Georges Godel (CVP) wies auf die Steuerausfälle hin, die eine Änderung zur Folge hätte: 6,5 Millionen Franken für den Kanton sowie 6,3 Millionen für die Gemeinden und Pfarreien. uh

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