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Der Kindsmord von Vuadens wird neu verhandelt

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2018 wurde ein zwei Jahre altes Mädchen tot aufgefunden. Die Frau, die dafür verantwortlich gemacht und zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, kämpft nun in einem Berufungsprozess für ihren Freispruch. 

Vor einem überfüllten Saal und in einer äusserst angespannten Atmosphäre fand am Mittwoch vor dem Kantonsgericht Freiburg der Berufungsprozess einer 28-jährigen Frau statt. Im April 2022 war sie wegen brutalen Mordes an der zweieinhalb Jahre alten Tochter ihres Ex-Partners zu lebenslanger Haft verurteilt worden (die FN berichteten). Auch nach 1660 Tagen in Haft beteuert sie weiterhin ihre Unschuld. Dieser Fall ist umso tragischer, da es sich um einen tödlichen Vorfall in einem abgeschlossenen Raum handelt: In der Nacht vom 10. auf den 11. November 2018 wurde das Kind erwürgt, nachdem es mindestens dreissigmal geschlagen worden war. In dieser Nacht befanden sich nur die junge Frau und ihr Ex-Partner (der bis 3 Uhr morgens als DJ aufgetreten war) in der gemeinsamen Wohnung in Vuadens.

Da die Beteiligung einer dritten Person vollständig ausgeschlossen wurde, kann die Tat nur einer dieser Personen oder beiden gemeinsam zugeschrieben werden. Die Beschwerdeführerin, die ihre Freisprechung fordert, beschuldigt nun also ihren zehn Jahre älteren ehemaligen Partner, für den Tod seiner eigenen Tochter verantwortlich zu sein. «Ich bleibe dabei, dass ich nicht an ihrem Tod beteiligt bin», erklärte sie am Mittwoch ruhig vor den Kantonsrichtern, in Anwesenheit ihrer Familie und der Familie des Vaters des kleinen Opfers. In der Tatnacht soll sie fest geschlafen haben und nichts bemerkt haben.

«Ermittlungen mit Vorurteilen»

Wie schon bei den Verhandlungen in erster Instanz vor dem Bezirksgericht Greyerz haben die Verteidiger David Aïoutz und Christian Delaloye die einseitigen und unvollständigen Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft gegen ihre Mandantin kritisiert. Diese voreingenommene und selektive Sichtweise spiegelt sich ihrer Meinung nach im Urteil der ersten Instanz wider. In einem mehr als 300 Seiten umfassenden Schreiben, das letzten Freitag eingereicht worden war und das die Staatsanwaltschaft und die Kläger vergeblich aus den Verfahrensakten entfernen lassen wollten, listen die Verteidiger zahlreichen Elemente auf, die Anklagepunkte und Urteil infrage stellen. 

Am Mittwoch wies Anwalt Delaloye auf die DNA-Spuren des Vaters hin, die um den Mund des Mädchens und unter ihren Fingernägeln gefunden wurden, sowie auf die entdeckte Samenflüssigkeit auf ihrem frisch gewaschenen Pyjama. Das Paar war kurz nach 3 Uhr morgens sexuell aktiv. Für die Verteidigung kann die Samenflüssigkeit nur vom Vater stammen. Der Vater gab jedoch erst zum Schluss der Beweisaufnahme zu Protokoll, dass er den Körper seiner Tochter bewegt hatte. 

«Haltung als distanziert angesehen»

Nach Meinung von Anwalt Aïoutz wurde die Beschwerdeführerin von Anfang an als Schuldige behandelt, unter anderem wegen ihrer als distanziert und kalt empfundenen Haltung. «Aber ist es nicht vorstellbar, dass eine 23-jährige Frau nicht die mütterlichen Instinkte hat? Und wenn die Rollen umgekehrt gewesen wären? Wäre es einem Stiefvater vorgeworfen worden, keine Aktivitäten mit dem Kind seiner Partnerin unternehmen zu wollen?», empörte sich der Anwalt.

«Wir behaupten nicht, Ihnen sagen zu können, was in jener Nacht passiert ist. Es lag in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft, dies zu tun, und sie hat versagt. Aber es gibt unüberwindbare Zweifel an den Ereignissen», schloss Anwalt Aïoutz und forderte die Richter auf, das naheliegende Urteil zu ziehen: einen Freispruch aufgrund des bestehenden Zweifels.

Egoismus und Gleichgültigkeit

Im Gegensatz dazu versicherte Staatsanwalt Raphaël Bourquin, dass es in diesem Fall keinen Raum für Zweifel gebe. Seiner Meinung nach ist es undenkbar, dass ein Vater, der seine Tochter so sehr liebte – wie die unzähligen Fotos und Videos belegen, die er in der Chatgruppe der Familie geteilt hat – sein eigenes Fleisch und Blut ermordet haben soll. «Das Opfer hat sich gewehrt, ihr Kopf wurde mehrmals gegen den Boden geschlagen. Es war unmöglich, dies im Haus nicht zu hören», behauptete der Richter und wies die Behauptung der Beschwerdeführerin zurück, dass sie geschlafen und in jener Nacht nichts mitbekommen habe. Für den Richter konnte nur die junge Frau die unverzeihliche Tat begangen haben, bevor ihr Ex-Partner nach Hause zurückkehrte, als sie allein mit dem Mädchen war.

Anwältin Marlène Jacquey, die den Vater vertrat, betonte die Gleichgültigkeit, die die Beschwerdeführerin nach der Tat gezeigt habe. «Ihr Egoismus ist der Grund für das Verbrechen. Sie wollte den Vater ihres Opfers für sich allein haben.» Das kleine Mädchen sei ein Hindernis für ihr Liebesleben gewesen. «In jener Nacht hat sie ihren lang unterdrückten Hass auf sie entladen», so die Anwältin und erinnerte daran, dass die DNA der jungen Frau auf dem kleinen Opfer gefunden wurde, insbesondere in ihrem frisch gewaschenen Pyjama, den ihre Grossmutter ihr angezogen hatte.

Das Gericht wird sein Urteil nächsten Dienstag verkünden.

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