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Der letzte Angeschuldigte in der Albatros-Affäre ist verurteilt

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Autor: REgula Saner

Freiburg Es war der letzte Angeschuldigte, über den das Strafgericht des Saanebezirks im Rahmen der Affäre Albatros am Mittwoch zu urteilen hatte. Zur Erinnerung: Bei der Operation Albatros hatte die Freiburger Kantonspolizei den grössten je im Kanton festgestellten Heroin-Ring aufgedeckt. Die Dealer verkauften 115 Kilo Heroin. Gegen hundert Personen wurden angezeigt, die meisten von ihnen waren Albaner. Das Saanegericht hatte in erster Instanz um die 40 Urteile gefällt.

Happige Vorwürfe

Die Vorwürfe gegen den letzten Angeschuldigten, den 41 jährigen S.* aus Kosovo, wogen schwer. So soll er in den Jahren 2000 und 2001 total 20 Kilogramm Heroin im Wert von mindestens 560 000 Franken sowie 20 Kilogramm Streckmittel im Wert von 30 000 Franken gekauft, in seiner Wohnung in der Stadt Freiburg deponiert und dann wieder verkauft haben. Bei der Abwicklung der kriminellen Machenschaften soll S. mit verschiedenen bereits verurteilten Personen aus der Affäre Albatros zusammengearbeitet haben, so mit einem der Hauptangeschuldigten. Doch S. bestritt sowohl im Untersuchungsverfahren als auch gestern vor Gericht alle Vorwürfe. Beim letzten Wort, das immer dem Angeschuldigten gehört, sagte S.: «Ich bin unschuldig. Ich habe nie mit Drogen gehandelt. Ich bitte Sie, mir zu glauben.»

Vor diesem Hintergrund lagen die Anträge von Anklage und Verteidigung erwartungsgemäss weit auseinander. Der stellvertretende Staatsanwalt Fabien Gasser verlangte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren, Verteidiger Sébastien Pedroli einen glatten Freispruch. Pedroli forderte das Gericht in seinem Plädoyer auf, nach dem Prinzip der Unschuldsvermutung zu urteilen. «Es gibt keine konkreten Beweise gegen meinen Mandanten.» Weder sei er je in flagranti erwischt worden, noch habe man in seiner Wohnung Drogen gefunden, noch habe es Telefonabhörungen gegeben, die eine Verstrickung von S. in die Albatros-Affäre beweisen würden. Zudem wäre es erstaunlich, wenn das Gericht einem Drahtzieher glauben würde, der selbst verurteilt worden ist und widersprüchliche Aussagen gemacht habe.

Der stellvertretende Staatsanwalt Fabien Gasser beurteilte den Fall anders. Er sah es als erwiesen an, dass S. «einer der Pfeiler» in der Affäre Albatros war. Er stützte sich dabei auf die Aussagen von bereits verurteilten Bandenmitgliedern. «Es ist der Nachteil von S., dass sein Fall als letzter behandelt wurde.» Gasser forderte das Gericht auf, den Aussagen der bereits verurteilten Komplizen Glauben zu schenken. Diese hätten keinen Grund gehabt, S. anzuschwärzen, denn es sei klar gewesen, dass sie sich damit keinerlei Vorteile verschafften, argumentierte er. Nebenbei: S. hatte einzig zugegeben zwei der Drogendealer aus dem Albanerklub gekannt zu haben.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt

Das Strafgericht unter Vorsitz von Jean-Marc Sallin folgte schliesslich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte S. wegen des Handels mit 20 Kilogramm Heroin (mit einem Reinheitsgrad von 39 Prozent). Es sprach ihn hingegen frei vom Vorwurf der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei.

Die Verteidigung kündigte Rekurs an.

(*Name der Redaktion bekannt.)

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