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Der mutmassliche Mörder vom Neuenburgersee kommt vor Gericht

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Wegen Mord, Schändung und harter Pornografie muss sich ein 25-Jähriger ab Montag vor dem Gericht des Broyebezirks verantworten. Er soll am Ufer des Neuenburgersees eine Kollegin getötet und missbraucht haben.

«Er folgte ihr sofort, holte den Hammer heraus, den er zuvor griffbereit in der Vordertasche seines Pullovers verstaut hatte, beschleunigte sein Tempo, um sie einzuholen, hob dann seinen rechten Arm in die Luft und versetzte ihr einen kräftigen Schlag mit dem Hammer auf den Kopf, direkt über ihrem rechten Ohr. Sie schrie vor Schmerzen und brach im Wasser zu ihrer Linken, unterhalb des Weges, zusammen.» So beschreibt Raphaël Bourquin, stellvertretender Freiburger Generalstaatsanwalt, in seiner Anklageschrift, was sich in der Nacht des 22. November 2017 in Cheyres am Ufer des Neuenburgersees zugetragen haben soll. Ein damals 21-jähriger Mann soll eine ihm bekannte 19-jährige Genferin an den See gelockt und dort ermordet haben. Dieser Fall wird ab Montag vor dem Gericht des Broyebezirks verhandelt.

In der 13 Seiten langen Anklageschrift führt der stellvertretende Freiburger Generalstaatsanwalt nicht nur das Tatgeschehen aus, sondern auch das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Opfer.

Beide hätten sich seit ihrer Kindheit gekannt und in Genf dieselbe Primarschule besucht. Ab ihrer Jugend sei ihr Verhältnis zueinander freundschaftlich gewesen. Regelmässig hätten sie sich kontaktiert, um «krumme Dinger» zu drehen. So habe der Beschuldigte Goldhändlern Schmuck verkauft, den die junge Frau zuvor beschafft hatte. Oder sie habe dem Mann Haschisch besorgt.

Erfundene Erbschaft

Geld war ein ständiges Thema zwischen den beiden. So sprachen sie 2016 über eine grosse Erbschaft. Das spätere Opfer soll ihrem Kollegen angekündigt haben, dass sie 1,35 Millionen Franken von ihrer angeblich verstorbenen Mutter erben werde. Damit sie die mit den Formalitäten verbundenen Kosten bezahlen und so die Erbschaft erhalten kann, habe der junge Mann ihr 10’000 Franken geliehen. Doch der Tod der Mutter und damit auch die grosse Erbschaft waren nur erfunden. Bis ihm das aber klar geworden sei, habe die Frau ihren Kollegen hingehalten. Schliesslich hätten die beiden Nachrichten ausgetauscht, in denen sie unterschiedliche Mittel erwähnten, wie sie zu Geld kommen könnten: an der Börse investieren, Drogenhandel betreiben oder einen Einbruch verüben.

Aus dem Nachrichtenwechsel, der in Auszügen Wort für Wort in der Anklageschrift abgedruckt ist, geht hervor, dass der Beschuldigte offenbar Gefühle für seine Kollegin hegte, die über das Freundschaftliche hinausgingen. So schrieb er ihr auf Französisch: «Du hast etwas, was mich anzieht.» Oder auch: «Du bist der Typ, auf den ich wirklich stehe. Ich habe Lust darauf, einen Schritt weiterzugehen.» Daraufhin habe ihm die Frau bestätigt, dass dies auf Gegenseitigkeit beruhe.

Kabelbinder mitgenommen

Wie die Geschehnisse in der Tatnacht abgelaufen sind, ist für die Ermittler nicht vollends klar. Sie stellen nämlich in der Anklageschrift mehrere Hypothesen auf. Gesichert ist für die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte seine Kollegin unter einem Vorwand nach Cheyres lockte. Zu diesem Treffen habe er einen Plastikhammer, Kabelbinder, ein Seil und Karabiner mitgenommen.

Am See sei es zu einem Konflikt zwischen den beiden gekommen: Entweder wegen der erfundenen Erbschaft oder weil der Mann mehr von seiner Kollegin wollte. Beide Hypothesen enden damit, dass die junge Frau das Treffen beendet habe und Richtung Bahnhof aufgebrochen sei. Daraufhin habe der Mann mit dem Hammer auf den Kopf der Frau geschlagen. Durch den Schlag habe sie das Bewusstsein verloren, sei aber nicht gestorben. Während sie im Wasser lag, habe der Mann sie an den Handgelenken, den Knien und den Knöcheln gefesselt. Anschliessend habe er sie aus dem Wasser geholt und an den Beinen über den Boden zu einem Picknickplatz gezogen. Zwei Stunden später habe er die Frau schliesslich im Schilf abgelegt. Gefunden wurde sie nach zwei Monaten von Spaziergängern.

Weil die Frau teilweise unbekleidet war, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte sich an ihr sexuell vergangen hat. Er bestreitet, sein Opfer ausgezogen zu haben.

Lange Haftstrafe droht

Wegen seiner Skrupellosigkeit und seiner besonders abscheulichen Vorgehensweise spricht der stellvertretende Generalstaatsanwalt von Mord. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren. Zudem ist der Beschuldigte wegen Schändung, harter Pornografie, Drogenkonsum und Diebstahl angeklagt. Der heute 25 Jahre alte Mann ist seit dem Auffinden der Leiche im Januar 2018 in Haft: erst in Untersuchungshaft, danach im vorzeitigen Strafvollzug.

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